Neuer Kurs startet im Herbst

15 neue Landwirtschaftsmeisterinnen und -meister in Hessen

Das Foto zeigt die neuen Meisterinnen und Meister mit (re.) Immo Georg, Vorsitzender des Meisterprüfungsausschusses und (li.) Helmut Dersch, Leiter der AG und Schulleiter der Landwirtschaftlichen Fachschule in Alsfeld.
© LLH

27.07.2024 / ALSFELD - Neuigkeiten aus der Einjährigen Fachschule des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH): Nach ihrer letzten Prüfung, in der ein unbekannter Betrieb analysiert und beurteilt werden musste, dürfen 15 junge Landwirtinnen und Landwirte nun den Titel Meisterin bzw. Meister tragen.



Neben der zweijährigen Fachschule für Betriebswirtschaft, Fachrichtung Agrarwirtschaft, ist die Meisterprüfung eine weitere Möglichkeit, nach abgeschlossener Berufsausbildung die Ausbildereignung zu erlangen und als Betriebsleitung der Unternehmensführung sicher gewachsen zu sein. Das Land Hessen fördert den erfolgreichen Abschluss zur Meisterin bzw. zum Meister mit 3.500 Euro hohen Prämie, mit dem Ziel, die Weiterqualifizierung zu unterstützen und um neue Ausbilderinnen und Ausbilder zu gewinnen.

Auch in diesem Jahr wird an der Landwirtschaftlichen Fachschule Alsfeld, als einziger Standort in Hessen, wieder eine AG zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung eröffnet. Anmeldungen sind noch bis zum 1. September 2024 möglich.

Tagesschulungen und Blockseminare

In einem Zeitraum von 20 Monaten werden die Meisteranwärter in Tagesschulungen und Blockseminaren auf die einzelnen Prüfungsteile vorbereitet. Die Meisterprüfung untergliedert sich in die Teilbereiche: Produktions- und Verfahrenstechnik, Betriebs- und Unternehmensführung sowie Berufsausbildung und Mitarbeitendenführung.

Durch diese Teilbereiche werden sind die relevanten Inhalte für angehende Betriebsleitungen sowie Fach- und Führungskräfte und angehende Ausbilderinnen und Ausbilder abgedeckt. Die umfassendste und intensivste Form der Vorbereitung ist der Besuch der Einjährigen Fachschule im Bildungs- und Beratungszentrum (BBZ) Alsfeld, ist aber nicht zwingend notwendig. Auch für Arbeitnehmende besteht somit die Möglichkeit, sich neben der beruflichen Tätigkeit weiterzuqualifizieren. (pm) +++

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