POLIZEIREPORT

Ladendiebstahl lohnt sich nicht - Unfallflucht - Geldbeutel gestohlen

Der Polizeireport aus der Rhön.
Symbolbild: O|N

27.04.2024 / RHÖN (BAYERN) - Ladendiebstahl lohnt sich nicht


SCHWEINFURT. In einem Bekleidungsgeschäft am Georg-Wichtermann-Platz verstauten zwei Schülerinnen im Alter von 14 und 15 Jahren mehrere T-Shirts und Damenunterwäsche in ihren mitgeführten Büchertaschen, ehe sie das Geschäft verließen, ohne die Waren an der Kasse zu bezahlen. Beim Verlassen des Bekleidungsgeschäftes schlug die akustische Diebstahlssicherung an und die Schülerinnen wurde durch eine Mitarbeiterin angesprochen. In der einen Büchertasche konnte letztendlich Bekleidung im Wert von knapp 100 Euro und in der anderen Büchertasche Waren im Wert von ca. 35 Euro aufgefunden werden. Zudem befand sich in einer der Taschen noch Diebesgut aus einem anderen Bekleidungsgeschäft. Nach abgeschlossener polizeilicher Sachbearbeitung vor Ort wurden die beiden Schülerinnen in die Obhut ihrer Eltern übergeben. Weiterhin wurde ihnen von der Geschäftsleitung ein zweijähriges Hausverbot ausgesprochen. Sollten sie das Bekleidungsgeschäft während dieser Zeit erneut betreten, hätte dies eine Strafanzeige aufgrund eines Hausfriedensbruchs zur Folge.

Unfallflucht

SCHWEINFURT. Am 25.04.24, gegen 13:45 Uhr, wurde in der Oskar-von-Miller Straße, auf Höhe der Hausnummer 79, ein weißer Krankentransportwagen der Johanniter Unfallhilfe abgestellt. Als der Fahrer des Fahrzeugs am Folgetag, gegen 06:30 Uhr, wieder zu seinem Fahrzeug kam, stellte er fest, dass der linke Außenspiegel umgeklappt war. Zudem war das dazugehörige Spiegelglas gebrochen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 150 Euro. Aufgrund von Kratzspuren und der festgestellten Anstoßhöhe handelt es sich beim Verursacher vermutlich um einen Lkw. Konkrete Täterhinweise sind jedoch nicht vorhanden.

Geldbeutel aus Fahrzeug gestohlen

BAD NEUSTADT. Am Freitagvormittag stellte eine Dame ihren Ford Fusion auf dem Parkplatz eines Marktes in Bad Neustadt in der Saalestraße ab. Als sie nach ca. fünf Minuten wieder zu ihrem Fahrzeug zurückkam, stelle sie fest, dass eine Scheibe geöffnet, und aus dem Pkw eine Geldbörse samt Inhalt entwendet worden war. In diesem Fall bittet die Polizei um Hinweis aus der Bevölkerung. Sollten sie hier Beobachtungen gemacht haben, so werden sie gebeten, sich unter der Nummer (09 771) 60 60 bei der Polizeiinspektion Bad Neustadt zu melden.

Fahrt unter Drogeneinfluss verhindert

BAD NEUSTADT. In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierten Beamten der PI Bad Neustadt eine 26-Jährige. Hierbei stellten sie Ordnungshüter fest, dass die Frau merklich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Da sie angab, noch mit ihrem Pkw nach Hause fahren zu wollen, wurde ihr Fahrzeugschlüssel zunächst sichergestellt, um eine strafbewährte Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu verhindern.


Unfallflucht


BAD KISSINGEN. Am Freitag wurde in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Steubenstraße ein silbergrauer Mercedes A-Klasse von einem unbekannten Fahrzeug angefahren und beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Der entstandene Schaden beträgt ca. 500,- Euro. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Bad Kissingen in Verbindung zu setzen.

Zu jung und ohne Versicherung auf dem E-Scooter

BAD KISSINGEN. Einer Streife der PI Bad Kissingen fiel am Freitagvormittag in der Hemmerichstraße ein E-Scooter auf, der ohne Versicherungskennzeichen gefahren wurde. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der E-Scooter von einem 12-jährigen Kind geführt wurde. Das Kind musste den restlichen Schulweg zu Fuß fortsetzen und der Roller wurde von der Streife der Mutter übergeben. Der Mutter wurde erklärt, dass für den Betrieb des Rollers eine Versicherung notwendig ist und dass der Roller erst ab 14 Jahren gefahren werden darf. Wegen des Verstoßes gegen die Versicherungspflicht wird von der Polizei Bad Kissingen ein Ermittlungsverfahren geführt.

Steinwurf am Liebfrauensee und Schlagring mitgeführt

BAD KISSINGEN. In der Freitagnacht gegen 23:30 Uhr wurde die Polizei Bad Kissingen wegen mehrerer Personen verständigt, die sich am Liebfrauensee aufhalten und Steine auf die umliegenden Gebäude werfen sollen. Bei Eintreffen der Streife wurden zwei Personen erkannt, die beim Erblicken des Polizeiautos flüchteten. Nach kurzer Verfolgung zu Fuß konnten die beiden 17- und 18-Jährigen angehalten werden. Während der Kontrolle versuchte der 18-jährige einen Schlagring ins Gebüsch zu werfen. Dies wurde jedoch von den Beamten bemerkt und der Schlagring konnte sichergestellt werden. Bei dem Schlagring handelt es sich um eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Der Besitz desselben führt deshalb zu einem Ermittlungsverfahren gegen den 18-jährigen. Ob an den Gebäuden durch die Steinwürfe Schäden entstanden sind, konnte in der Nacht nicht abschließend geklärt werden. +++

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