PRÜFEN – RUFEN – DRÜCKEN
Ein Leben retten kann einfach sein: Regeln zur Wiederbelebung
Symbolfoto: Pixabay
11.09.2023 / REGION -
Experten sprechen zur Zeit von einer vergebenen Chance. Seit Jahren setzt sich der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) dafür ein, dass Wiederbelebungsunterricht also sogenannte Reanimationskurse in der Schule verpflichtender Teil des Unterrichts werden. In vielen anderen Ländern ist dieses Vorgehen seit Jahren gängige Praxis. In den USA beispielsweise gibt es in 38 Bundesstaaten regelmäßiges Training in dieser wichtigen Ersten Hilfe Methode. Unser Nachbarland Dänemark geht mit ähnlichem positivem Beispiel voran. Hier wird seit 2005 Wiederbelebungsunterricht an Schulen gesetzlich vorgeschrieben.
In einer Pressemitteilung meldet sich Univ.-Prof. Bernd Böttiger zu Wort: "Es braucht nicht viel! Kultusminister aus Ost und West, Süd wie Nord finden unsere Forderungen immer unterstützenswert. Sie stehen im Koalitionsvertrag. Und trotzdem ist weiterhin kein Wiederbelebungsunterricht flächendeckend in Deutschland eingeführt!" Professor Böttiger ist Vorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung und Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes. Außerdem ist er Präsidiumsmitglied der DIVI.
Wie kann man im Notfall helfen?
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