Schottergärten sind tabu!
Neues Naturschutzgesetz: Grundlage, um Artenreichtum zurückzuholen
Archivfoto: O|N/Marius Auth
26.05.2023 / REGION -
Umwelt und Artenschutz im Fokus: Hessen hat ein neues Landesnaturschutzgesetz. Die umfangreiche Gesetzesnovellierung wurde am Donnerstag im Landtag in Wiesbaden beschlossen. "Der Verlust von Arten und Lebensräumen findet trotz aller Unterstützungsmaßnahmen auch in Hessen statt. Deshalb brauchen wir einen Rechtsrahmen, der ermöglicht, die biologische Vielfalt nicht nur zu erhalten, sondern zerstörte Lebensräume wiederherzustellen und damit Artenreichtum zurückzuholen", erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen).
Artenschutz und Klimakrise werden im Gesetz konsequent zusammen gedacht. So schafft das Gesetz beispielsweise verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen sind und gleichzeitig als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert.
Fördergebiete für den Artenschutz
Insektenschutz im Fokus
Um die Artenvielfalt zurückzugewinnen, müssen alle mitwirken. Das machte die Ministerin in ihrer Rede deutlich: "Das neue Naturschutzgesetz kann seine positive Wirkung nur entfalten, wenn alle ihren Teil beitragen. Dazu gehören Naturschutz im Haupt- und Ehrenamt, die Flächenbesitzenden und Landnutzenden, die Kommunen und wir alle. Die biologische Vielfalt schützen bedeutet: Wir schützen unsere Lebensgrundlagen und unsere Zukunft." (pm) +++
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Archivfoto: O|N/Jonas Wenzel (Yowe)