Nach Drogen-Razzia

Kokain-Ermittlungen gegen Eintracht-Präsident Fischer eingestellt

Im November 2022 gab es eine Hausdurchsuchung bei Eintracht-Präsident Peter Fischer
Archivfoto: O|N/Carina Jirsch

23.03.2023 / FRANKFURT AM MAIN - Nach der Drogen-Razzia bei Peter Fischer (66), dem Präsidenten von Eintracht Frankfurt, gibt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main jetzt bekannt: "Die Ermittlungen gegen ihn und drei weitere Beschuldigte wurden eingestellt."


Den Beschuldigten im Alter von 30 bis 67 Jahren wurde vorgeworfen, zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt eine unbekannte Menge Kokain unerlaubt erworben und in ihrer Wohnung im Frankfurter Stadtteil Westend so aufbewahrt zu haben, dass der 13-jährige Sohn der Lebensgefährtin des Eintracht-Präsidenten Zugriff darauf hatte.

Der Junge soll am 17. November 2022 zwei kleine Beutel Kokain mit in die Schule genommen haben, um sie dort gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Freund zu konsumieren. Dessen Mutter erstattete am 24. November 2022 Strafanzeige und schilderte, dass ihr Sohn ihr gegenüber eingeräumt habe, zusammen mit seinem Freund in der Schule Kokain genommen zu haben. Entsprechendes hat auch der Sohn der Zeugin im Rahmen seiner polizeilichen Anhörung angegeben. Eine rechtsmedizinische Untersuchung einer Haarprobe des 13-jährigen Zeugen hat die Aussagen der Mutter und ihres Sohnes bestätigt, wonach der Junge wiederholt Kokain konsumiert hatte.

Wohnungsdurchsuchung Ende Januar

Anlässlich einer am 31. Januar 2023 bei den Beschuldigten durchgeführten Wohnungsdurchsuchung konnten in einer Nachttischschublade im Schlafzimmer weiße Rückstände festgestellt werden, bei denen ein Rauschgifthund anschlug. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Kokain. Zudem wurden eine kleine Menge älteres getrocknetes Marihuana sowie insgesamt vier sog. "Crusher" (eine zum Zerkleinern von Marihuana verwendete Kräutermühle) gefunden. Eine zweifelsfreie Zuordnung zu einem der vier Beschuldigten war insoweit nicht möglich. Nach Abschluss der Ermittlungen besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft zwar weiterhin ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Dieser konnte letztlich aber gegenüber keinem der Beschuldigten im Sinne eines hinreichenden Tatverdachts erhärtet werden, da sich nicht feststellen ließ, zu welchem Zeitpunkt die oder einer der erwachsenen Beschuldigten welche konkrete Menge Rauschgift beschafft oder erworben und in der Folge besessen hat, so dass der 13-jährige Sohn der Lebensgefährtin des Eintracht-Präsidenten in der Wohnung darauf zugreifen konnte. Aus diesem Grund war das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten einzustellen. (nb/pm) +++


Symbolbild: Pixabay

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