Drei Jahre Haft

Urteil zur Messerstecherei beim Lullusfest gesprochen

Beim Lullusfest stach ein damals 23-Jähriger Mann auf einen anderen ein. Jetzt fiel das Urteil.
Symbolfoto: Pixabay / Christopher Göbel

22.03.2023 / BAD HERSFELD - Das Urteil gegen den Messerstecher beim Bad Hersfelder Lullusfest im vergangenen Jahr ist nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bad Hersfeld gefallen: Drei Jahre Haft für den inzwischen 24 Jahre alten Mann aus Bad Hersfeld, davon zwei Jahre in einer forensischen Entzugsklinik.



Der damals 23-Jährige hatte während des Lullusfestes in Bad Hersfeld in der Nacht zum 15. Oktober bei einer Auseinandersetzung mehrfach auf einen 25-Jährigen eingestochen. Das Opfer hatte laut damaliger Polizeimeldung keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Vor dem Amtsgericht war der heute 24-jährige Mann, der seit dem in der JVA Hünfeld untergebracht war, wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. 

Keine Erinnerung an die Tat

Laut Richterin Christina Dern sei es erwiesen, dass sich die Tat in der Nacht zum 15. Oktober wie beschrieben ereignet habe. Dabei habe der Angeklagte, er sich wohl nicht mehr an das Geschehen erinnern kann, unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss gestanden. Das Opfer habe Stiche in den Unterschenkel, Oberarm, Hüfte und Rücken erhalten. Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban äußerte sich in ihrem Plädoyer erleichtert darüber, dass das Opfer keine schlimmeren oder gar tödlichen Verletzungen erlitten habe. Dem schloss sich Verteidiger Christian Krusche an.

Laut einem psychiatrischen Gutachten sei es nicht auszuschließen, dass der Angeklagte unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen zum Wiederholungstäter werden könne. Der Kasseler Gutachter Dr. Helge Laubinger schlug vor, den 24-Jährigen für zwei Jahre in einer Entziehungseinrichtung unterzubringen. Laut Gutachten besteht eine "konkrete Aussicht auf Behandlungserfolg". Das Schöffengericht stimmte dem zu. Während der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem zwei Jahre älteren Opfer, das noch heute unter den Folgen leiden soll. (cdg) +++

X