Räumungsklage war schon lange bekannt

Nach Praxisschließung wird aufgeklärt: Dr. Cyril King trifft keine Schuld

Von einer überraschenden Schließung in Dipperz kann nicht die Rede sein.
Archivfotos: O|N

19.01.2023 / DIPPERZ - Nach der angeblich so überraschenden Schließung der Hausarztpraxis in Dipperz kommen immer mehr Details ans Licht. Ulrich Jahn, Richter am Amtsgericht in Fulda, erklärte gegenüber OSTHESSEN|NEWS: "Die Räumungsklage auf Herausgabe/Rückgabe der Arztpraxisräume Milseburgstraße 7 in Dipperz war beim Amtsgericht Fulda seit 7.12.2021 anhängig."



Von einer Überraschung kann jetzt also nicht mehr die Rede sein. "Die Räumungsklage war auf zwei Gründe gestützt: Zum einen darauf, dass der Mietvertrag hinsichtlich der Praxisräume eine Befristung bis zum 31.10.2021 vorsah, ohne dass später eine Verlängerung vereinbart wurde. Zum anderen auf eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 12.8.2021 wegen rückständiger Mietzahlungen", erklärt er weiter. 

Dr. Cyril King war nicht Partei dieses Zivilrechtsstreits

Am 22. August 2022 folgte dann das Urteil zur Räumung. "Gegen dieses Versäumnisurteil wurden keine Rechtsmittel eingelegt." Außerdem sei Dr. Cyril King nicht in den Zivilrechtsstreit mit einbezogen, da er im MVZ Freudenberg Dipperz nur Angestellter ist.

Die logische Konsequenz sah man am 4. Januar 2023: Der Gerichtsvollzieher vollstreckte im Auftrag der Klägerseite das Räumungsurteil, indem er sich die Schlüssel für die Praxisräume aushändigen ließ, die Praxisräume verschloss und die Schlüssel an die Klägerseite aushändigte. 

Weder Klaus Freudenberg (Betreiber des MVZ), noch Oliver Pokrzewinski (Geschäftsführer der zugehörigen Servicegesellschaft Nurona) waren bislang für ein Statement zu erreichen. (Nina Bastian) +++



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