Langwierige, komplexe Verhandlung
Mordfall Neuenberg: Verteidiger stellen Befangenheitsantrag gegen Gutachter
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22.02.2022 / FULDA -
Fortsetzung im Verfahren um den in Fulda-Neuenberg im Februar 2021 in seinem Auto erschossenen 41-Jährigen. Wie angekündigt stand am Montag die Befragung des psychiatrischen Gutachters Dr. Christian Knöchel durch die Prozessbeteiligten auf dem Programm. Während weder die Staatsanwältin Dr. Seban, noch die Nebenklagevertreter Fragen an den Sachverständigen hatten, warteten zwei der drei Verteidiger des Angeklagten mit einem ganzen Fragenkatalog auf, dessen ausführliche Beantwortung mehrere Stunden in Anspruch nahm. Zuvor hatten sie dem Gericht allerdings einen Antrag vorgelegt, demzufolge Dr. Knöchel wegen Befangenheit abgelehnt werden sollte.
Handelte der Täter doch im Affekt?
Die Verteidiger monierten, dass Dr. Knöchel bei seiner Einschätzung des Tatablaufs mehrere andere Möglichkeiten außer Acht gelassen habe. So spreche zum Beispiel die Tatsache, dass der Angeklagte seinen Pkw am Tatort zurückgelassen habe und zu Fuß geflüchtet sei, eben gerade nicht für dessen zielgerichtetes und logisch begründetes Handeln, argumentierten die Anwälte. Auch die ungeklärte Frage, ob es zwischen Täter und Opfer vor den Schüssen zu einem Wortwechsel gekommen sei, durch den sich ihr Mandant in besonderer Weise gekränkt und gedemütigt gefühlt habe, spiele bei der Beurteilung der Tat eine wichtige Rolle, die der Gutachter nicht gewürdigt habe, so die Verteidiger.
Von ihrem Fragerecht machten die Anwälte dann auch umfangreichen Gebrauch, so dass alle Prozessbeteiligten dank Dr. Knöchels fachlichen Ausführungen zu detaillierten Erkenntnissen über psychiatrische Phänomene wie Narzissmus, erhöhte Kränkbarkeit und Kontrollbedürftigkeit sowie Abstufungen von Eifersucht kamen.
Für den kommenden Samstag sind die Plädoyers geplant. Das Urteil soll am 7. März fallen. (Carla Ihle-Becker)+++
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