Spazieren und Joggen bis Mitternacht erlaubt!

Neues Infektionsschutzgesetz: Lockerung bei Ausgangssperren beschlossen

Zumindest joggen und spazieren soll wieder bis 24 Uhr möglich sein
Archivfoto: Martin Engel

20.04.2021 / BERLIN - Einigung bei der umstrittenen Bundes-"Notbremse"! Nach haarscher Kritik an den bundeseinheitlichen Ausgangssperren haben sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD nun auf weniger strenge Regeln, als ursprünglich geplant, geeinigt. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Die Zustimmung des Bundestags steht noch aus.



Demnach soll die Ausgangssperre erst ab 22 Uhr gelten, außerdem dürfen Einzelpersonen - auch ohne Hund - bis 24 Uhr draußen spazieren gehen und joggen. Im Einzelhandel soll das Bestellen und Abholen von Waren ("Click & Collect") auch weiterhin möglich sein. Außerdem dürfen Kinder bis 14 Jahre weiterhin Sport in Gruppen ausüben.

An anderer Stelle wurde das Infektionsschutzgesetz jedoch verschärft. Schulen sollen demnach schon ab einer Inzidenz von 165 verpflichtend zu einem Distanzunterricht zurückkehren. Im ursprünglichen Entwurf lag der Schwellenwert noch bei 200. Außerdem müssen Arbeitgeber zwei Corona-Tests pro Woche für ihre Mitarbeiter bereitstellen.

Am Mittwoch will der Bundestag über die Änderungen abstimmen. Alle Regelungen sind erst einmal bis zum 30. Juni befristet. (fh) +++

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