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Harte Strafe für Radprofi Patrik SINKEWITZ - CAS: 8 Jahre Sperre
Foto: Hendrik Urbin
25.02.2014 / RADSPORT -
Der osthessische Radprofi Patrik Sinkewitz ist am Montag zu einer achtjährigen Sperre verurteilt wurden. Dies bestätigte Sinkewitz auf seiner Internetseite. Das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS sei ihm, laut seiner Anwälte, am Montag zugestellt worden. Sinkewitz selbst wollte sich zu dem harten Urteil nicht äußern. Diese Sperre dürfte wohl das Karriereende des einstigen Topfahrers bedeuten.
Der einstige Profi fuhr unter anderem beim damaligen T-Mobile-Team (2006 bis 2007) und zuvor beim italienischen Team Mapei-Quickstep (2001-2005). Zu seinen größten Erfolgen zählt der Gewinn der Deutschland-Tour 2004 und der Ein-Tages-Klassiker "Rund um den Henninger Turm" (2004). Im Jahre 2007 wurde Sinkewitz des Dopings überführt. Dies löste unter anderem die Suspendierung beim T-Mobil-Team aus. Zuletzt war der gebürtige Fuldaer bei kleineren Mannschaften aktiv. 2011 wurde Sinkewitz auf das Wachstumshormon HGH positiv getestet, zunächst aber freigesprochen. Nun folgte die harte Verurteilung zumal Sinkewitz nach Ansicht des CAS wohl als Wiederholungstäter gelte.
"Zentraler Aspekt im gesamten Verfahren war die Frage, ob das hGH-Testverfahren zum indirekten Nachweis von exogen zugeführtem hGH in Abgrenzung zu körpereigen produziertem hGH geeignet und ausreichend wissenschaftlich abgesichert ist.", heißt es in einer von seinen Anwälten unterzeichneten Pressemitteilung. Weiter heißt es: "Für den gebotenen und wichtigen Anti-Doping-Kampf ist das heutige Urteil des CAS ein großer Rückschritt, denn der notwendige wissenschaftliche Standard für den indirekten Dopingnachweis, der stets von dem anklagenden Verband zu führen ist, wird hierdurch unzumutbar aufgeweicht. Hinzu kommt, dass der CAS – trotz ausdrücklich gestellter Anträge - es Patrik Sinkewitz auch nicht ermöglicht hat, ein von der WADA bereits in 2012 als „zuverlässig" eingesetztes neues HGH-Testverfahren zum Gegenbeweis und Nachweis seiner Unschuld zu nutzen. Hierzu: Obwohl Patrik Sinkewitz im Verfahren erster Instanz bereits obsiegt hatte, verlangte er im Anschluss hieran im Sommer 2012 – unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Testmethode – eine Nachkontrolle seiner Blutprobe. Dies verweigerte die NADA."
Ob Patrik Sinkewitz den rechtlich noch möglichen Weg zum Schweizer Bundesgericht gehe, werde sind in den kommenden Wochen entschieden. (hhb / pm) +++