Unfallversicherungsrecht
Meniskusschäden von Lizenzspielern sind eine Berufskrankheit
22.02.2014 / REGION -
Berufskrankheiten werden - wie Arbeitsunfälle - von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt. Als Berufskrankheit zählen auch Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten. Eine solche Tätigkeit sei bei Fußballerspielern der 1. bis 4. Liga anzunehmen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Ein 1977 geborener Profifußballer erlitt nach mehrjähriger Tätigkeit als Lizenzspieler einen Meniskusschaden am rechten Knie. Die Berufsgenossenschaft lehnte die beantragte Anerkennung als Berufskrankheit ab. Die Meniskuserkrankung sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf die berufliche Tätigkeit des Fußballspielers zurückzuführen, da keine ausreichende Belastungsintensität vorgelegen habe.
Landessozialgericht: Profifußball belastet die Kniegelenke überdurchschnittlich
Auch sei davon auszugehen, dass die Kniebelastung in den niedrigeren Spielklassen (3. und 4. Liga) aufgrund der geringeren technischen Fertigkeiten, der schlechteren Trainingsbedingungen sowie der stärker kampf- und körperbetonten Spielweise eher höher sei. Ob das Meniskusgewebe des seit seinem sechsten Lebensjahr Fußball spielenden Klägers bereits zu Beginn seiner Lizenzspielertätigkeit vorgeschädigt gewesen sei, sei unerheblich. Denn jedenfalls stelle die Belastung aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit als Profifußballspieler eine wesentliche Teilursache für den Meniskusschaden dar.
(AZ L 9 U 214/09 – Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil wird unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.) +++