Überflüssig und riskant
Energy Produkte: strengere Kennzeichnungspflicht gefordert
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11.02.2014 / REGION -
Koks Energy: „sofort voll drauf...verboten geil!", Energy XXL: „...länger wach bleiben, länger feiern", Enexy® Power: „...macht die Nacht zum Tag!", Effekt®: „Starthilfe in der Schule ...", Coffaina: „Zu Risiken und Nebenwirkungen frag Deinen Dealer...." – So und ähnlich animieren Anbieter im Internet vor allem junge Leute zum Kauf von Energy-Produkten. „Die koffeinhaltigen Süßigkeiten, Pulver oder Kapseln sind bestenfalls überflüssig. Kombiniert mit Energy-Getränken, Alkohol oder körperlicher Anstrengung können sie sogar gesundheitlich riskant werden", warnt Andrea Schauff, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. Als Fazit aus ihrem aktuellen Marktcheck fordern die Verbraucherschützer erweiterte Kennzeichnungsregeln und Warnhinweise für koffeinangereicherte Lebensmittel.
Die Experten der Verbraucherzentrale Hessen haben ab Ende 2013 stichprobenartig 21 koffein- und guaranahaltige Energy Produkte begutachtet, darunter Bonbons, Kaugummis, Getränkepulver oder als Nahrungsergänzungsmittel deklarierte Gels und Kapseln. Gecheckt wurden Internetseiten und Produktverpackungen, die Jugendliche und junge Leute ansprechen. Auf den meist auf jugendlichen Lifestyle getrimmten, schwarz hinterlegten Webseiten versprechen die Anbieter lang anhaltende Energie, pure Power, mehr Leistungsfähigkeit und Konzentration – überall und sofort. Einige Hersteller versuchen ihre kuriosen Lebensmittel sogar dadurch interessant zu machen, dass sie ihnen das Image illegaler Drogen verleihen. Das unterstreichen dann auch Produktnamen wie „Koks" und „Coffaina", Slogans wie „Ich habe den Schlaf getötet", schwarze Produktverpackungen und die Angebotsform als weißes Pulver in Tütchen.
Statt Power liefern die selbsternannten Wachmacher vor allem verschiedenste Süßmacher und viele Zusatzstoffe: „Bis auf einzelne Ausreißer schlagen zwei Drittel der Produkte (14) in normalen Portionsgrößen verzehrt – also ein Riegel, eine Handvoll Bonbons oder ein Tütchen Pulver pro Tag – im Koffeingehalt maximal gerade mal eine Tasse Kaffee", so Schauff. „Problematisch wird es aber dadurch, dass zehn von 15 Anbietern keine oder unklare Verzehrsempfehlungen geben. Vorhandene Empfehlungen sind meist so klein gedruckt, dass sie nahezu unleserlich sind."
„Die ab Dezember 2014 vorgeschriebenen Warnhinweise auf koffeinhaltigen Lebensmitteln („Enthält Koffein. Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen") sind unzureichend", so Schauff. „Sie müssen um die Warnung vor Kombinationsrisiken mit Alkohol und körperlicher Anstrengung ergänzt werden und klare maximale Verzehrsempfehlungen enthalten. Die Hinweise müssen außerdem deutlich sichtbar und gut lesbar auf der Vorderseite der Produkte prangen."
• Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zum Thema „Lebensmittel und Ernährung" dienstags 10 bis 14 Uhr unter 0900 1 972012. 0,90 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
• Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunk. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!+++