Denkmalschutz im Landkreis
4.000 Häuser, Kapellen und Bildstöcke für Eva KOHLMANN

02.01.2014 / REGION FD - Eva Kohlmann mag alte Gemäuer mit Geschichte. Nicht nur, weil sie selbst in einem Fachwerkhof im Eiterfelder Ortsteil Großentaft lebt, dessen historischer Teil aus dem Jahr 1820 stammt, sondern auch aus beruflicher Sicht. Die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung ist nämlich im Landkreis Fulda für den Denkmalschutz zuständig. Mit den denkmalgeschützten Häusern, Kapellen, Bildstöcken und Steinkreuzen kommt man zusammen auf eine Zahl von rund 4.000. Die Architektin betreut und berät Eigentümer, entscheidet über Fördergelder und ist auch auf den Baustellen vor Ort. „Wenn ein Fachwerkhaus beispielsweise gestrichen werden soll, sprechen wir über die mögliche Farbe und machen auch schon mal einen Probeanstrich", erklärt die Expertin.
Eine der größten Erneuerungsmaßnahmen im Landkreis Fulda finde zurzeit an Schloss Fasanerie statt. Das Projekt sei besonders interessant, da hier hochkarätige Fachleute gemeinsam an einem hochwertigen Denkmal arbeiteten. Es komme nicht so oft vor, dass Fachleute aller Fachrichtungen in eine Maßnahme involviert seien. „Zwei bis drei Jahre wird es noch bis zu Fertigstellung dauern", schätzt die 55-Jährige.In der teilweise emotional geführten Debatte um das alte Telekom-Gebäude in Fulda, für viele laienhafte Augen eine Bausünde, hat die Großentafterin eine ganz eigene Meinung. „Denkmalschutz ist keine Frage der Schönheit." Ausschlaggebend sei bei einer Bewertung einer Immobilie vielmehr, ob diese eine spezielle Baukultur verkörpere. „Beim Telekom-Gebäude ist das offenkundig der Fall."
Zur Erstellung der Denkmaltopographie würden alle relevanten Objekte begangen, Fachleute fertigten dabei Fotos und kleinere Texte an, um die Häuser nach einem standardisierten Verfahren zu bewerten und einzustufen. Wie in vielen anderen Teilen Deutschlands ist auch im Landkreis der Leerstand ein Problem. „Das betrifft speziell größere Denkmäler weiter weg von der Kernstadt Fulda." Der demographische Wandel wirke sich dabei nachteilig aus. Das Denkmalschutzgesetz verpflichte jedoch die Besitzer zumindest zu notwendigen Reparaturarbeiten, um einen weiteren Verfall zu verhindern. Sehr häufig sei eindringendes Wasser das Hauptproblem.