Nach der Tagung: Richter in Sorge um zukünftige Qualität der Rechtspflege
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26.11.2013 / FULDA -
Wird die bisher zumeist gute Qualität der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeit zukünftig noch zu halten sein? Diese Sorge prägte die Diskussion auf der Jahreshauptversammlung des Deutschen Richterbundes im Bezirk des Landgerichts Fulda, die am 21.11.2013 im Hotel Zum Ritter in Fulda stattfand.
Zum Hintergrund: Bisher beträgt die übliche Arbeitsbelastung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf Basis einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden 105-130 %. Der im Doppelhaushalt 2013/2014 festgeschriebene Personalabbau wird die Belastung weiter steigen lassen. "Die Schuldenbremse ist sinnvoll und richtig. Wenn sie aber im wesentlichen durch Personalabbau realisiert wird, ohne parallel die durch Gesetz festgelegten Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu reduzieren oder zu entkomplizieren, wird das derzeitige gute Qualitätsniveau nicht zu halten sein", sagte der Vorsitzende der Bezirksgruppe, Richter am Amtsgericht Ulrich Jahn. Unvermeidlich sei dann die Verlängerung der Verfahrenslaufzeiten, die Gefahr unzutreffender Entscheidungen werde zwangsläufig steigen.
Nur 3,9 % der Gesamtausgaben des Landes Hessen entfallen auf die 3. Staatsgewalt Justiz einschließlich der Justizvollzugsanstalten. Knapp 40 % dieser Ausgaben sind durch eigene Einnahmen (z.B. Gerichtsgebühren) gedeckt."Von Verhältnissen wie etwa in Italien, wo Prozesslaufzeiten von mehreren Jahren nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel zu sein scheinen und Strafprozesse nicht selten am Eintritt der Verjährung scheitern, sind wir glücklicherweise noch weit entfernt. Aber bei Fortsetzung der derzeitigen Entwicklung liegt auf der Hand, dass künftig etwa ein Vermieter deutlich länger als bisher auf sein Räumungsurteil gegen einen sog. "Mietnomaden" warten muss oder dass über eine einstweilige Anordnung gegen einen häuslichen Schläger nicht mehr taggleich entschieden werden kann", so Jahn.
"In diesem Bereich fordern wir von einer künftigen Koalitionsregierung die Wiederherstellung des ursprünglichen Rechtszustandes. Nur durch effektive Mitbestimmung der Mitarbeiter kann die anstehende Umstellung der Arbeitsabläufe (Einführung der sicheren elektronischen Kommunikation mit den Gerichten; Einführung elektronischer Akten) so gestaltet werden, dass die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege keinen schweren Schaden nimmt", betonte Jahn abschließend. +++