Urteile über Beitragserhebung: Bescheide über Abwasserbeiträge aufgehoben
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25.10.2013 / ULRICHSTEIN -
Die Stadt Ulrichstein hat zur Abdeckung investiver Maßnahmen im Bereich des Abwasssernetzes und der Wasserversorgung unter Berücksichtigung einer globalen Beitragskalkulation Vorausleistungen auf den Abwasser- und Wasserbeitrag erhoben. Die erste Rate wurde im Jahr 2009 angefordert. Seit dieser Zeit ist, wie bereits mehrfach berichtet, ein Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung anhängig. Bürgermeister Edwin Schneider teilt mit, dass nach mehreren Entscheidungen in Eilverfahren nun am 19. September 2013 vor dem Verwaltungsgericht Gießen die mündliche Verhandlung in Hauptsacheverfahren stattgefunden habe.
Dabei seiendie unterschiedlichen Auffassungen der Stadt Ulrichstein und der anwaltlichen Vertretung der Bürgerinitiative gegen die Erhebung von Abwasser- und Wasserbeiträgen Ulrichstein nochmals deutlich geworden. Der Magistrat der Stadt Ulrichstein habe sich zwischenzeitlich mit den vorliegenden Urteilen befasst und informiere auf diesem Wege über den aktuellen Sachstand: Bei der Erhebung der Vorausleistungen auf den Abwasserbeitrag hat das Verwaltungsgericht Gießen den Bescheid aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Grund für diese für die Stadt Ulrichstein negative Entscheidung ist insbesondere, dass nicht 50 Prozent des Leitungsnetzes im Bereich Abwasser ausgetauscht worden seien.
Nach Prüfung der Urteilsbegründung und in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand der Stadt Ulrichstein hat der Magistrat beschlossen, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Die vorgebrachten Entscheidungsgründe konnten in dieser Form nicht nachvollzogen werden und es soll daher eine abschließende Entscheidung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof herbeigeführt werden.