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Schaden über 137.000 Euro

Untreue in 137 Fällen: Ex-Prokuristin muss ins Gefängnis

Die 62-jährige ehemalige Prokuristin wurde zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Archivfotos: O|N/ci

06.11.2026 / FULDA - Am Amtsgericht Fulda ist am Donnerstag das Verfahren gegen die ehemalige Prokuristin eines Fuldaer Unternehmens fortgesetzt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 62-Jährige in ihren persönlichen Steuererklärungen von 2010 bis 2018 erhebliche Einkünfte verschwieg und dadurch Steuern hinterzog. Wegen Untreue in 137 Fällen wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.



Ende September hatte das Verfahren gegen die ehemalige Prokuristin begonnen. Nach eigenen Angaben war sie seit 1995 in dem Fuldaer Unternehmen beschäftigt. Zwischen 2010 und 2018 übernahm sie zudem teilweise geschäftsführende Aufgaben in verschiedenen Gesellschaften des Unternehmens. Laut Anklage hob die 62-Jährige in 137 Fällen Geld von Firmenkonten ab und gab an, dieses als Spesen in bar an Monteure ausgezahlt zu haben, die auf Baustellen in Brandenburg tätig waren. Nach den Ermittlungen erhielten die Mitarbeiter die Beträge jedoch nie. Auch Quittungen oder andere Nachweise über die angeblichen Auszahlungen lagen nicht vor.

Die vorgelegten Belege enthielten jeweils lediglich die Unterschrift der Angeklagten. Auf diese Weise soll ein Schaden in Höhe von insgesamt 137.749,50 Euro entstanden sein, für den nach Auffassung der Anklage kein betrieblicher Zweck bestand. Verteidiger Michael Weil forderte einen Freispruch. Aus seiner Sicht sei der Sachverhalt rechtlich komplex und nicht vollständig aufklärbar. Richter Dr. Szymon Mazur folgte dieser Argumentation jedoch nicht und verurteilte die 62-Jährige wegen Untreue in 137 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 137.749,50 Euro an. (jk) +++

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