Entscheidung im Bundestag
K.o.-Tropfen bei Sexualdelikten: Künftig mindestens fünf Jahre Haft
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06.11.2026 / BERLIN -
Wer K.o.-Tropfen für Sexual- oder Raubdelikte einsetzt, soll künftig härter bestraft werden. Der Bundestag hat am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Bei sexuellen Übergriffen mit solchen Substanzen soll die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug steigen. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) begrüßt die Entscheidung.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2024. Demnach gelten betäubende Substanzen, die über ein Getränk verabreicht werden, bei einem sexuellen Übergriff nicht als gefährliche Werkzeuge. Deshalb greift bislang eine niedrigere Mindeststrafe. Künftig sollen neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch gefährliche Mittel erfasst werden, darunter K.o.-Tropfen.
Hinweis: Welche Hilfe gibt es für Opfer?
Bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen empfiehlt die Hilfsorganisation Weißer Ring, die Notfallambulanz aufzusuchen. So können etwaige Spuren direkt sichergestellt werden. Im Zweifel sollte die 112 oder die 110 gewählt werden. Zudem bietet der Weiße Ring ein Opfer-Telefon, das unter der Nummer 116 006 zu erreichen ist. (ksk) +++Archivfoto: Hendrik Urbin