Die Zeit läuft - rund zwei Monate bis 2027!
E-Rechnungspflicht ab 2027 – sind Sie schon vorbereitet?
Grafik: Kammerzell Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
27.10.2026 / ANZEIGE -
Die Zeit läuft: Bis zum Jahreswechsel sind es nur noch rund zwei Monate! Bereits seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Ab dem 1. Januar 2027 wird die E-Rechnung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 Euro bei entsprechenden B2B-Umsätzen verpflichtend.
Damit steht für viele Unternehmen eine wichtige und drängende Veränderung in der täglichen Buchhaltung an. Doch was bedeutet die Umstellung konkret? Eine E-Rechnung ist mehr als eine als PDF versendete Rechnung. Die Rechnungsdaten werden in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt und können dadurch automatisiert verarbeitet werden.
Warten Sie nicht länger: Unternehmen müssen ihre bestehenden Abläufe jetzt prüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht rechtzeitig erfüllt, droht ab Januar, dass Rechnungsempfänger die Vorsteuer nicht geltend machen können und die Rechnung nicht akzeptiert wird. Angesichts von nur noch rund zwei Monaten bis zum Jahreswechsel ist schnelles Handeln entscheidend.
So wird aus der gesetzlichen Verpflichtung eine Chance, die eigene Buchhaltung nachhaltig zu modernisieren und administrative Aufwände rechtzeitig zu reduzieren.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch und machen Sie Ihr Unternehmen noch vor dem Jahreswechsel fit für 2027.
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