Tödliche Infektionskrankheit
Hasenpest-Fall alarmiert Behörden: Warnung an Hundehalter und Spaziergänger
Symbolbilder (3): Pixabay
27.10.2026 / LANDKREIS RHÖN-GRABFELD -
Ein Krankheitsfall in der heimischen Tierwelt ruft die Behörden auf den Plan: Im Jagdrevier Bad Neustadt wurde bei einem Feldhasen die Hasenpest (Tularämie) durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachgewiesen. Da es sich hierbei um eine Zoonose – eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit – handelt, wird die Bevölkerung, insbesondere Spaziergänger, Hundehalter und die Jägerschaft, zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen.
Die Informationen hat der Landkreis Rhön-Grabfeld in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Die Hasenpest wird durch das Bakterium Francisella tularensis ausgelöst. Betroffen sind vor allem wildlebende Hasen und Kaninchen, aber auch Nagetiere wie Mäuse oder Ratten können den Erreger in sich tragen.
Das sind die Symptome
Erkrankte Tiere zeigen eine auffällige Schwäche, Mattigkeit, Abmagerung und verlieren aufgrund der Entkräftung ihre natürliche Scheu (Ausbleiben des Fluchtreflexes). Die Erkrankung verläuft für die Tiere meist in kurzer Zeit tödlich.Vorsicht: Ansteckung zwischen Mensch und Tier
1. Keine Berührung von lebenden oder verendeten Feldhasen, Wildkaninchen oder Nagetieren.
3. Wenn tote oder auffällige Feldhasen gefunden werden, sollten diese keinesfalls berührt werden. Auffälligkeiten und Kadaverfunde sollten der Unteren Jagdbehörde, dem Veterinäramt oder dem zuständigen Revierpächter gemeldet werden.
4. Jäger, Land- und Forstwirte sollten beim Umgang mit Wildbret oder Kadavern strikte Hygienemaßnahmen einhalten (Tragen von Einmalhandschuhen und ggf. Atemschutzmasken).
5. Wildfleisch sollte grundsätzlich nur vollständig durchgegart verzehrt werden. (mkr/pm) +++