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Strahlung von Radium-Trinkbechern

Historischer Trinkbecher im Kreis Bergstraße sichergestellt / Funde bitte melden

Ein Radium-Trinkbecher.
Foto: RPDA

24.10.2026 / DARMSTADT - Dank zweier aufmerksamer Bürger hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt vor wenigen Tagen einen Radium-Trinkapparat im Kreis Bergstraße sichergestellt. Sie haben den Trinkbecher in ihrer Garage gefunden, sofort Schutzmaßnahmen getroffen und umgehend die Strahlenschutzbehörde beim RP informiert.



Messungen bestätigten, dass der Radium-Trinkbecher weiterhin eine radioaktive Quelle mit Radium-226 (Ra-226) enthielt. Aufgrund der Lagerung in einer Garage und der gemessenen Strahlungswerte bestand für die meldenden Personen und unbeteiligte Dritte nach fachlicher Einschätzung keine radiologische Gefährdung.

Den aktuellen Fund nimmt das RP Darmstadt zum Anlass, um Bürgerinnen und Bürger auf die möglichen Gefahren von Radium-Trinkbechern aufmerksam zu machen. Äußerlich wirken sie oft wie harmlose Sammlerstücke, enthalten aber auch nach mehr als 100 Jahren noch erhebliche Mengen radioaktiver Stoffe.

Noch heute sind solche Geräte vermutlich in Garagen, Kellern oder auf Dachböden zu finden. Gut erhaltene Geräte werden als Sammlerstücke aufbewahrt oder auf Flohmärkten und Internetplattformen angeboten. Viele Besitzerinnen und Besitzer wissen nichts vom radioaktiven Inhalt oder unterschätzen die Gefahr aufgrund des Alters. Aufgrund der Halbwertszeit von 1.600 Jahren enthält Radium-226 auch nach mehr als 100 Jahren noch rund 95 Prozent seiner ursprünglichen Radioaktivität. Sofern noch radioaktive Stoffe enthalten sind, gilt der Besitz eines solchen Radium-Trinkbechers sogar als ordnungswidrig.

Das RP weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Funde radioaktiver Stoffe nach Strahlenschutzrecht unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu melden sind: in Südhessen bei der örtlich zuständigen Umweltabteilung des RP Darmstadt (Darmstadt, Frankfurt oder Wiesbaden), in Mittelhessen beim RP Gießen, in Nordhessen beim RP Kassel. Die Strahlenschutz-Fachkräfte kümmern sich um die sachgerechte und für Privatpersonen kostenlose Entsorgung. Die Geräte dürfen keinesfalls über Recyclinghöfe oder den Hausmüll entsorgt werden, da dadurch andere gefährdet werden könnten. Die Radioaktivität kann zudem Eingangsmessanlagen bei Schrotthändlern und Abfallentsorgungsanlagen auslösen.

Für Funde in Südhessen ist die örtlich zuständige Umweltabteilung des RP Darmstadt während der Sprechzeiten erreichbar:

Darmstadt: 06151 12 3694; Strahlenschutz-Da@rpda.hessen.de
Frankfurt: 069 2714 5992; Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de
Wiesbaden: 0611 3309 2449; Strahlenschutz-Wi@rpda.hessen.de
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