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Zwei E-Scooter sichergestellt

Nach Bürgerbeschwerden: Mehrere Verstöße bei gezielten Kontrollen festgestellt

Die Polizei hat in Bad Orb gezielt Kontrollen bei E-Scootern durchgeführt.
Symbolbild: Pixabay

23.10.2026 / BAD ORB - Nach Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung hat die Polizeistation Bad Orb mit tatkräftiger Unterstützung des Ordnungsamtes der Stadt Bad Orb (Main-Kinzig-Kreis) am Donnerstag gezielte Kontrollen, insbesondere von E-Scootern, sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (eKF), im eigenen Dienstgebiet durchgeführt. Dabei stellten die eingesetzten Ordnungshüter mehrere Verstöße fest.



Am Mittag kontrollierten die Uniformierten gemeinsam in der Altstadt von Bad Orb sowie im Bereich einer örtlichen Schule. Im Fokus standen dabei unter anderem die ordnungsgemäße Versicherung der Fahrzeuge, die Einhaltung der gesetzlichen Altersvorgaben und die vorschriftsmäßige Nutzung der E-Scooter.

Verschiedene Verstöße

Am Nachmittag verlagerten die Einsatzkräfte ihre Kontrollen nach Bad Soden-Salmünster. Auch dort wurden zahlreiche Fahrzeuge überprüft. Die Bilanz des Kontrolltages: 18 kontrollierte Fahrzeuge und mehrere Verstöße. In zwei Fällen stellten die Beamten Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest und fertigten entsprechende Strafanzeigen. Zwei Ordnungswidrigkeiten betrafen die Nutzung von E-Scootern durch Kinder unter 14 Jahren. Darüber hinaus sprachen die Einsatzkräfte drei Verwarnungen aus, weil jeweils eine zweite Person auf einem E-Scooter mitgenommen wurde.

Zwei E-Scooter wurden zudem sichergestellt. Hintergrund waren die Verhinderung weiterer Straftaten sowie ungeklärte Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Unklarheiten hinsichtlich des erforderlichen Versicherungsnachweises.

Die Polizei weist darauf hin: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Zudem müssen die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sein. Die Mitnahme einer zweiten Person ist nicht erlaubt. (pg/pm) +++

Zwei E-Scooter wurden sichergestellt.
Symbolbild: Pixabay

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