Schwerer Diebstahl vor Gericht
Hat der Angekagte seinem Arbeitsgeber hochwertige Wärmepumpen geklaut?
Symbolbild: pixabay
21.10.2026 / FULDA -
Vor dem Amtsgericht Fulda hat am Dienstag eine außerordentlich ausführliche Unterweisung in Logistik und Lagerkunde stattgefunden. Denn bei einem großen Sanitärfachhandel in Petersberg sind ausgerechnet während des Booms von Wärmepumpen vor zwei Jahren ganze 20 der hochpreisigen Geräte abhandengekommen. Angeklagt ist einer der Auslieferungsfahrer der Firma. Dem 44-Jährigen wirft die Staatsanwältin vor, im Dezember 2024 und Februar 2025 seinen damaligen Arbeitgeber bestohlen zu haben. Konkret soll er zwei Wärmepumpen im Gesamtwert von ca. 12.350 Euro entwendet haben.
Gegen diesen Vorwurf verwahrte sich der Angeklagte vor dem Strafrichter vehement und erläuterte in größter Ausführlichkeit, was an diesen beiden Tagen angeblich wirklich stattgefunden hatte. Am Samstag, dem 7.12.2024, hatte er sich mit Genehmigung eines Disponenten einen Lkw seiner Firma für eine Privatfahrt ausgeliehen, um für seine Mutter eine Eckbank zu transportieren. Als er den Laster anschließend zurückbrachte, hätte ihn ein Mitarbeiter gebeten, doch noch schnell eine Wärmepumpe aus einem externen Lager in Horwieden abzuholen, die am Montag ausgeliefert werden sollte, was er auch getan habe. Wer ihm diesen Auftrag außer der Reihe gegeben hatte, konnte er nicht mehr sagen. Das Gerät habe er ordnungsgemäß in der Firma deponiert und sei dann nach Hause gefahren.
Im Vorfeld waren insgesamt rund 20 Wärmepumpen im Wert von rund 160.000 Euro aus den Lagerbeständen verschwunden, was diverse Nachforschungen ausgelöst hatte. Das Unternehmen hatte nach Rücksprache mit dem Betriebsrat Überwachungskameras in den Lagern anbringen lassen. Auf den Aufnahmen war auch der Angeklagte an besagtem Samstag zu sehen. Der Geschäftsführer und sein Kollege verneinten vor Gericht, dass der Fahrer einen Auftrag für die Abholung gehabt habe. In der Folge hatten sie den Mann, der schon fünf Jahre dort als Fahrer beschäftigt war, freigestellt und schließlich fristlos entlassen.
Richter Ulrich Jahn befand nach fünf Stunden Verhandlung, es brauche noch einen Fortsetzungstermin. Der ist auf den 3. November um 14 Uhr angesetzt worden. Dann wird voraussichtlich auch das Urteil fallen. (ci) +++