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Bundesgerichtshof lehnt Revisionsanträge ab

Säuglings-Leiche in Kühltruhe gefunden: Urteil gegen 35-Jährige bestätigt

Das Urteil gegen eine damals 35-Jährige, welche im November wegen Totschlags verurteilt wurde, bleibt bestehen.
Archivfotos: O|N

20.10.2026 / FULDA/HERINGEN (W.) - Im November letzten Jahres fiel das Urteil im Prozess gegen eine damals 35-jährige Mutter, welche ihr Kind nach der Geburt getötet und in einer Tiefkühltruhe versteckt haben soll. Das Ergebnis des Prozesses: sechs Jahre Haft wegen Totschlags. (OSTHESSEN|NEWS berichtete)


Der Fall erregte über die Grenzen Hessens hinaus große Aufmerksamkeit. Nun hat der Bundesgerichtshof die Revisionsanträge der Frau abgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, den Säugling kurz nach der Geburt durch einen Schlag gegen den Kopf getötet und in der Tiefkühltruhe ihrer Wohnung in Heringen (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) versteckt zu haben. Ein befreundetes Paar fand den Leichnam im Februar 2025. Im Raum stand allerdings auch die Aussage der Mutter, die angab, dass das Kind nach der Geburt auf einer Toilette nicht mehr atmete - das glaubte die Kammer allerdings nicht.

Nun gibt es die Gewissheit, dass das Urteil weiterhin bestehen bleibt. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionsanträge als "unbegründet" abgewiesen. Dies berichtete die Deutsche Presseagentur (dpa). Somit wurde das Urteil auch durch das oberste Gericht Deutschlands bestätigt. (pg) +++

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