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"Kein schlüssiges Sicherheitskonzept"

GdP kritisiert Ausnahmen beim Alkoholverbot an Bahnhöfen

Bierverbot am Bahnsteig reicht der GdP nicht aus.
Symbolfoto: O|N/ Marvin Myketin

15.10.2026 / REGION - Die Einführung des Alkoholverbots an Bahnhöfen sorgt weiterhin für Diskussionen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht bei der neuen Regelung Nachbesserungsbedarf und warnt vor möglichen Schwachstellen im Sicherheitskonzept.



Die GdP sieht in den Ausnahmen vom Alkoholkonsumverbot einen entscheidenden Schwachpunkt der neuen Regelung. Während Reisende auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen keinen Alkohol mehr trinken dürfen, bleibt der Konsum in Bahnhofsgaststätten und in vielen Zügen weiterhin erlaubt. Für die GdP wirft das grundlegende Fragen zur Konsequenz und zur tatsächlichen Wirksamkeit des Sicherheitskonzepts auf.

"Das soll ein schlüssiges Sicherheitskonzept sein?"

GdP-Chef Jens Mohrherr findet dafür deutliche Worte: "Auf dem Bahnsteig ist das Bier verboten, wenige Meter weiter in der Bahnhofskneipe darf weiter getrunken werden – und anschließend steigt man möglicherweise alkoholisiert in den Zug. Das soll ein schlüssiges Sicherheitskonzept sein? Wir müssen uns schon fragen, ob hier tatsächlich die Ursachen von Konflikten bekämpft werden oder ob wir den Alkoholkonsum lediglich von einer Fläche auf die nächste verlagern."

Für die GdP ist klar: Wer Alkohol als Risikofaktor für Aggressionen, Belästigungen und Gewalt im Bahnumfeld ernst nimmt, muss die gesamte Reisekette in den Blick nehmen. Ein Verbot, das an der Grenze zur Gastronomie endet und im Zug vielfach nicht weitergeführt wird, droht aus Sicht der Gewerkschaft, seine Wirkung zumindest teilweise zu verfehlen.

Mohrherr fordert deshalb eine ehrliche Überprüfung der Ausnahmeregelungen: "Es kann nicht sein, dass wir einerseits mehr Sicherheit versprechen und andererseits Regeln schaffen, deren Grenzen für viele Menschen kaum nachvollziehbar sind. Wir brauchen ein Gesamtkonzept statt eines Flickenteppichs. Wenn Alkohol ein Sicherheitsproblem darstellt, müssen wir konsequent prüfen, welche Regelungen an Bahnhöfen, in der Gastronomie und in den Zügen sinnvoll und rechtlich umsetzbar sind."

Besonders an Fußballspieltagen wird dieser Widerspruch zum Sicherheitsproblem: Alkohol, aufgeheizte Stimmung und gewaltbereite Fangruppen können zu gefährlichen Situationen in Zügen führen. Die Folgen tragen Reisende, Bahnmitarbeitende und häufig auch die Bundespolizei, die an und in Bahnhöfen zuständig sind.

GdP fordert konsequentes Sicherheitskonzept

"Wir verbieten das Bier auf dem Bahnsteig, aber im Zug kann weitergetrunken werden. Gerade bei Fußballreisen ist das ein widersprüchliches Signal. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen anschließend die Konflikte ausbaden. Das kann nicht der Anspruch einer konsequenten Sicherheitspolitik sein!" Die GdP fordert ein schlüssiges Sicherheitskonzept für die gesamte Reisekette. Dazu gehört, ein Alkoholverbot auch in Zügen ernsthaft zu prüfen, die Verantwortung der Deutschen Bahn zu stärken und ausreichend Sicherheitspersonal bereitzustellen.

Mohrherr abschließend: "Sicherheit darf nicht an der Bahnsteigkante enden. Wer Gewalt verhindern will, muss konsequent handeln – und darf die Polizei nicht immer wieder zum Reparaturbetrieb für fehlende Sicherheitskonzepte machen."

Die GdP fordert, die Erfahrungen mit dem bundesweiten Alkoholverbot systematisch auszuwerten. Dabei müsse insbesondere untersucht werden, ob alkoholbedingte Konflikte tatsächlich zurückgehen oder sich lediglich in angrenzende Bereiche und Züge verlagern. Auch die Erfahrungen von Polizeikräften, Bahnmitarbeitenden und Sicherheitsdiensten müssten in diese Bewertung einfließen.

"Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen Regeln, die in der Praxis funktionieren. Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass man ein Verbot auf ein Schild schreibt. Sicherheit entsteht durch ein durchdachtes Gesamtkonzept, klare Verantwortlichkeiten und eine konsequente Umsetzung. Daran müssen sich die Verantwortlichen messen lassen!", so Mohrherr. (js/pm)+++

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