Neue Regelung ab Donnerstag
Feierabendbier jetzt tabu - Alkoholverbot an Bahnhöfen startet bundesweit
Symbolfoto: O|N/Marvin Myketin
15.10.2026 / REGION -
Bier auf dem Weg ins Stadion? Ein Glas Sekt mit den Mädels? Eine Weinschorle beim gemeinsamen Ausflug? All das ist von nun an nicht mehr möglich. Ab Donnerstag gilt an allen 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein striktes Alkoholkonsumverbot. Bier, Sekt, Wein und andere alkoholische Getränke dürfen im gesamten Bahnhofsbereich nicht mehr getrunken werden - auch nicht auf den Bahnsteigen.
Bahnsprecherin Anja Bröker bezeichnete die Bahnhöfe gegenüber den Medien als "so eine Art Visitenkarte" für den öffentlichen Verkehr. Das Verbot solle die Bahnhöfe jetzt sicherer, sauberer und den Aufenthalt angenehmer machen. Während dieses Verbot in unserer Region jetzt eine Überraschung ist, ist das für andere - wie die Hauptbahnhöfe von Köln, Hamburg und Berlin - nichts Neues. Dabei zeige sich eins: Das Verbot sorgt für weniger Konflikte, weniger Müll und sowohl Reisende als auch Mitarbeiter fühlen sich wohler.
Was bedeutet das Verbot konkret?
Bei diesem bundesweiten Verbot ist folgendes zu beachten: - Alkohol darf nirgendwo im Bahnhofsbereich getrunken werden - auch nicht auf Bahnsteigen.
- Sicherheitskräfte sollen Verstöße mit Augenmaß ansprechen.
- Im Extremfall drohen Hausverweise oder Hausverbote.
- Wichtig: Die Regeln müssen für alle gleichermaßen gelten - egal ob Pendler, Fußballfans oder Obdachlose.
Nach aktuellen Erkenntnissen bleibt Alkohol in den meisten Fällen im Zug erlaubt. So verkauft die Bahn in den Bistros weiterhin alkoholische Getränke. Auch mitgebrachter Alkohol darf konsumiert werden, "sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden". Im Regionalverkehr gelten dagegen teils andere Regeln. "Einige Verbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, verbieten Alkohol in Regionalbahnen bereits vollständig. Auch einige Privatbahnen setzen seit Jahren auf entsprechende Verbote. Wer andere Reisende oder den Bahnbetrieb gefährdet, kann auch ohne Alkoholverbot aus dem Zug fliegen", heißt es in der BILD.