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Neue Regelung ab Donnerstag

Feierabendbier jetzt tabu - Alkoholverbot an Bahnhöfen startet bundesweit

Bier auf dem Weg ins Stadion? Ein Glas Sekt mit den Mädels? Eine Weinschorle beim gemeinsamen Ausflug? All das ist von nun an nicht mehr möglich.
Symbolfoto: O|N/Marvin Myketin

15.10.2026 / REGION - Bier auf dem Weg ins Stadion? Ein Glas Sekt mit den Mädels? Eine Weinschorle beim gemeinsamen Ausflug? All das ist von nun an nicht mehr möglich. Ab Donnerstag gilt an allen 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein striktes Alkoholkonsumverbot. Bier, Sekt, Wein und andere alkoholische Getränke dürfen im gesamten Bahnhofsbereich nicht mehr getrunken werden - auch nicht auf den Bahnsteigen.


Bahnsprecherin Anja Bröker bezeichnete die Bahnhöfe gegenüber den Medien als "so eine Art Visitenkarte" für den öffentlichen Verkehr. Das Verbot solle die Bahnhöfe jetzt sicherer, sauberer und den Aufenthalt angenehmer machen. Während dieses Verbot in unserer Region jetzt eine Überraschung ist, ist das für andere - wie die Hauptbahnhöfe von Köln, Hamburg und Berlin - nichts Neues. Dabei zeige sich eins: Das Verbot sorgt für weniger Konflikte, weniger Müll und sowohl Reisende als auch Mitarbeiter fühlen sich wohler.

Was bedeutet das Verbot konkret?

Bei diesem bundesweiten Verbot ist folgendes zu beachten:
Besonders bei Großveranstaltungen wird die Bahn vor Herausforderungen gestellt. Hierbei reisen oft zahlreiche Menschen mit der Bahn an - viele davon mit einem Bier in der Hand. Auch dann bleibt das Verbot bestehen: Börker machte deutlich: "Das Alkoholkonsumverbot gilt an den Bahnhöfen an jedem Tag, auch an dem Tag von Großveranstaltungen." Zudem hob sie hervor, es werde mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß vorgegangen. Auch das "klassische Feierabendbier" auf dem Bahnsteig ist künftig tabu: "Jemand, der mit dem Feierabendbier gewohnt ist, unterwegs zu sein, wird von uns angesprochen und wird dann eben auch darauf hingewiesen, dass das künftig eher woanders getrunken werden müsste."

Doch genau bei dieser Kontrolle liegt das Problem: Für eine ausreichende Kontrolle wäre mehr Sicherheitspersonal notwendig. Neueinstellungen in großem Stil seien aber nicht geplant. Laut BILD-Informationen wird auch die Bundespolizei die Kontrollen nicht übernehmen können. Die Beamten dürften hauptsächlich dann eingreifen, wenn es zu Konflikten kommt. Offen bleibt somit, wie konsequent das Verbot durchgesetzt werden kann - und ob allein die Regel schon abschreckt.

Nach aktuellen Erkenntnissen bleibt Alkohol in den meisten Fällen im Zug erlaubt. So verkauft die Bahn in den Bistros weiterhin alkoholische Getränke. Auch mitgebrachter Alkohol darf konsumiert werden, "sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden". Im Regionalverkehr gelten dagegen teils andere Regeln. "Einige Verbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, verbieten Alkohol in Regionalbahnen bereits vollständig. Auch einige Privatbahnen setzen seit Jahren auf entsprechende Verbote. Wer andere Reisende oder den Bahnbetrieb gefährdet, kann auch ohne Alkoholverbot aus dem Zug fliegen", heißt es in der BILD.

Am Ende bleibt abzuwarten, wie streng das neue Verbot tatsächlich durchgesetzt werden kann. Klar ist jedoch: Für Reisende verändert sich der Alltag an deutschen Bahnhöfen spürbar - während im Zug weiterhin gilt, dass Rücksicht und Maß entscheidend sind. (mis) +++

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