Festnahme am Dienstag
Spionageverdacht: Kommt Ex-BND-Chef Hanning in U-Haft?
Archivbild: Michael Kappeler/dpa
07.10.2026 / KARLSRUHE/BERLIN -
Der frühere BND-Chef August Hanning steht unter Spionageverdacht, er soll über Jahre geheime Informationen genutzt haben. Heute entscheidet sich, ob er in Untersuchungshaft muss.
Der unter Spionageverdacht stehende Ex-BND-Präsident August Hanning soll heute in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt werden. Hanning war am Dienstag in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden, die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Unterdessen fordern Politiker von SPD und Grünen ein Verbot von Anschlussjobs für ehemalige hohe Geheimdienstmitarbeiter.
Ein Ermittlungsrichter soll den Haftbefehl gegen Hanning verkünden und über eine Untersuchungshaft entscheiden. Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., war bereits am Vortag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen.
Vorwurf: Geheime Informationen und Dokumente weitergeleitet
Sie sollen den Angaben zufolge vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. Nach dem Stand der Ermittlungen soll D. seinem früheren Chef bis Juni 2022 annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben.Verschärfte Karenzregeln für ausgeschiedene Geheimdienstler?
Henrichmann forderte eine umfassende Aufklärung der Spionagevorwürfe. "Da gilt es jetzt, alles auf den Kopf zu stellen", sagte der CDU-Politiker im ZDF-"heute journal". Bei der Aufklärung dürfe man "keinen Stein auf dem anderen lassen", betonte er auch in den ARD-"Tagesthemen". Die Frage, ob die vor Jahren verschärften Regeln für Funktionsträger nach Ausscheiden aus dem Amt ausreichten, beantworte er für sich mit "eher nein".Auch sein Parteikollege Konstantin von Notz kritisierte Nebentätigkeiten von ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern. "Das parlamentarische Kontrollgremium PKGr hat im Mai 2023 explizit vor den problematischen Nebentätigkeiten höchster Geheimnisträger gewarnt. Dass diese offenkundigen Sicherheitsprobleme nicht abgestellt wurden, ist ein gravierender Fehler", schrieb er auf der Plattform X. Die Bundesregierung müsse "diese illegitimen Praktiken, die offenkundig auch dem Grundverständnis des deutschen Beamtentums widersprechen", sofort unterbinden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede sagte: "Der Fall zeigt deutlich, dass wir die Karenzregeln für ehemalige Führungskräfte von Nachrichtendiensten weiter verschärfen müssen. In der letzten Legislaturperiode haben wir die Karenzzeit bereits verlängert." Es brauche aber dringend eine lebenslange Karenzzeit für ehemalige führende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (dpa) +++
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