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52 Fahrzeuge und 74 Personen kontrolliert

Behörden greifen durch: Taxi‑Fahrer beleidigt Polizei - Strafverfahren eingeleitet

Die Einsatzkräfte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südosthessen haben am Montag erneut Taxis und Mietwagen kontrolliert – diesmal in Hanau.
Symbolfoto: O|N/Hans-Hubertus Braune

25.09.2026 / HANAU - Die Einsatzkräfte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südosthessen haben am Montag erneut Taxis und Mietwagen kontrolliert – diesmal in Hanau. Nachdem bereits in der Vorwoche umfangreiche Überprüfungen in Neu‑Isenburg stattgefunden hatten, standen nun zwischen 08:30 und 15 Uhr wieder zahlreiche Fahrzeuge im Fokus. Gemeinsam mit Kräften des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, dem Zoll und der Stadt Hanau nahmen die Beamten die Einhaltung der Vorschriften im Personenbeförderungsverkehr genau unter die Lupe.



Im Verlauf der Kontrollmaßnahmen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 48 Taxis und Mietwagen. Dabei wurden bei 36 Fahrzeugen Verstöße beziehungsweise Mängel festgestellt. Beanstandet wurden unter anderem eine nicht ausreichende Anzahl an Warnwesten, fehlende Nichtraucherschilder im Fahrzeuginnenraum sowie - insbesondere bei Mietwagen - Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht. Diese verpflichtet private Mietwagenanbieter, die beispielsweise über eine Vermittlungsplattform gebucht wurden, nach Abschluss einer Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Ein Bereithalten im öffentlichen Verkehrsraum oder an Taxiständen zur Aufnahme neuer Fahrgäste ist demnach nicht zulässig, wurde aber vermehrt festgestellt.

Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet

Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 52 Fahrzeuge und 74 Personen. Darüber hinaus ahndeten die Beamtinnen und Beamten vier Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung sowie eine Straftat. Besonders hervorzuheben ist der Fall eines Taxifahrers, der sich während der Kontrolle gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten verbal ausfallend verhielt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. Darüber hinaus wird sich der Fahrer voraussichtlich auch gegenüber der zuständigen Konzessionsbehörde für sein Verhalten verantworten müssen. Diese entscheidet unter anderem über die persönliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Ausübung der Personenbeförderung.

Auch die an den Kontrollen beteiligten Kräfte des Zolls stellten mehrere Unstimmigkeiten zwischen den gemeldeten Beschäftigungsverhältnissen und der tatsächlichen Auftragsausführung fest. Die festgestellten Sachverhalte bedürfen weiterer Ermittlungen.

Rechtliche Verpflichtungen im Personenbeförderungsverkehr sind nicht jedem bekannt

Das Ergebnis der Kontrollmaßnahmen zeigt, dass sich ein erheblicher Teil der überprüften Beförderungsunternehmen und Fahrzeugführer ihrer rechtlichen Verpflichtungen im Personenbeförderungsverkehr offenbar nicht vollumfänglich bewusst ist. Die Kontrollen dienen daher nicht nur der Ahndung von Verstößen, sondern auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsgewerbe.

Die beteiligten Behörden bewerten insbesondere die enge und unkomplizierte Zusammenarbeit als gewinnbringend. Der Austausch bereits vorliegender Erkenntnisse sowie die intensive Vernetzung zwischen Polizei, Straßenverkehrsbehörden und Zoll stellen eine wichtige Grundlage für zukünftige gemeinsame Kontrollmaßnahmen dar. (mis/pm) +++

Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 52 Fahrzeuge und 74 Personen.
Symbolfoto: O|N/Carian Jirsch
Die beteiligten Behörden bewerten insbesondere die enge und unkomplizierte Zusammenarbeit als gewinnbringend.
Symbolfoto: O|N/Hans-Hubertus Braune

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