Freispruch wegen Schizophrenie
Üble Hetze im Internet gegen ermordeten Regierungspräsidenten Lübcke
Fotos: O|N-Archiv
24.09.2026 / BAD HERSFELD -
In einem spektakulären Fall von gezielter Hetze im Internet gegen den ermordeten Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke stand am Donnerstag ein 44-jähriger Angeklagter aus Bebra vor dem Amtsgericht in Bad Hersfeld. Es war nicht das erste Mal, dass sich der Mann wegen übler Verleumdung und Verunglimpfung vor Gericht verantworten musste. Bereits seit über zehn Jahren fiel er immer wieder wegen Hasskommentaren in den sozialen Medien auf und stand im Fokus polizeilicher Ermittlungen.
Schon im Jahr 2018 war er bereits einmal wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden. Doch obwohl ihm Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Billigung von Straftaten vorgeworfen wurden, endete die Verhandlung am Donnerstag überraschend mit einem Freispruch für den Angeklagten. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Mann schuldunfähig ist, weil er offenbar seit Jahren unter einer Schizophrenie leidet.
Am diesjährigen siebten Todestag des aus ausländerfeindlichen Motiven ermordeten CDU-Politikers hatte der 44-Jährige einen Facebook-Post veröffentlicht, in dem er wahrheitswidrig behauptete, der Regierungspräsident habe "mitgestochen und mitvergewaltigt". Damit nahm er Bezug auf das allseits bekannte Engagement Lübckes für Geflüchtete.
Wegen dieser psychischen Erkrankung galt der 44-Jährige zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig, weshalb er rechtlich nicht dafür bestraft werden kann. (ci)+++