Gemeinde weist Vorwürfe zurück
Wappenstreit in Bimbach: Feuerwehr sammelt Unterschriften für Petition
Archivbild: O|N / Henrik Schmitt
24.09.2026 / GROßENLÜDER -
"Nicht mit uns!!" - mit diesem Aufruf wenden sich die Freiwillige Feuerwehr Bimbach (Kreis Fulda) und der Stocke Hofladen derzeit an die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils. Auf einem Plakat heißt es, die Feuerwehr trage seit fast 60 Jahren ein Ärmelabzeichen mit dem Bimbacher Wappen. Nun wolle die Gemeinde ihr das Wappen auf dem Abzeichen und auf den Fahrzeugen "wegnehmen". Damit gehe "ein Stück Bimbacher Identität verloren". Im Hofladen in der Fuldaer Straße liegen Unterschriftenlisten aus.
Die Gemeinde Großenlüder widerspricht dieser Darstellung. "Zu keinem Zeitpunkt" sei beabsichtigt gewesen, das Bimbacher Wappen von dem im vergangenen Jahr beschafften Feuerwehrfahrzeug zu entfernen, erklärt Bürgermeister Florian Fritzsch (parteilos) auf Anfrage unserer Redaktion. Die örtliche Identität der Feuerwehr Bimbach solle "ausdrücklich erhalten bleiben".
Einheitliches Konzept für künftige Fahrzeuge
Tatsächlich geplant ist nach Darstellung der Gemeinde etwas anderes. In einer Dienstbesprechung der Wehrführer sei vereinbart worden, für künftig anzuschaffende Fahrzeuge ein einheitliches Gestaltungskonzept für die Feuerwehr Großenlüder und ihre Ortsteilwehren zu entwickeln. Ziel sei eine erkennbare Zugehörigkeit zur gemeindlichen Feuerwehr und eine einheitliche, korrekte Kennzeichnung. Eine Arbeitsgruppe soll die Gestaltung beraten, anschließend wird sie abgestimmt. Ob auf künftigen Fahrzeugen noch Platz für die Wappen der Ortsteile sein wird, geht aus der Stellungnahme nicht hervor. Das sagt die Landesverordnung
Diese Verordnung des Landes regelt das Aussehen der Ärmelabzeichen genau: ein ovales, dunkelblaues Abzeichen, in der Mitte das amtliche Gemeinde- beziehungsweise Stadtwappen, oben die Art der Feuerwehr, unten der Gemeindename. Der Name des Ortsteils darf zusätzlich aufgeführt werden - ein Ortsteilwappen sieht die Verordnung dagegen nicht vor. Eine Änderung der Bimbacher Abzeichen schließt die Gemeinde damit nicht aus.Allerdings enthält die HFDV eine Übergangsregel: Bekleidung, die am 1. Januar 2023 bereits vorhanden war, darf bis zu ihrem Verschleiß weitergetragen werden. Ein sofortiger Austausch der bisherigen Abzeichen ist demnach nicht vorgeschrieben. Die Gestaltung von Feuerwehrfahrzeugen regelt die Verordnung nicht.
Einen erwidernden Kommentar hat die Feuerwehr Bimbach auf Nachfrage gegenüber OSTHESSEN|NEWS bis Redaktionsschluss nicht abgegeben.