Ein Kommentar von O|N-Arzt Dr. Böhm
Organspende: Warum Deutschland die Widerspruchslösung braucht
Symbolfoto: Pixabay
24.09.2026 / REGION -
Der Deutsche Bundestag steht in den kommenden Wochen vor einer Entscheidung von besonderer Tragweite: Die Organspende in Deutschland soll neu geregelt werden. In einem weiteren Anlauf wird am 24. September darüber beraten, ob in Zukunft die sogenannte Widerspruchslösung gelten soll. Danach wäre grundsätzlich jeder Mensch potenzieller Organspender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es einen entsprechenden Vorstoß. Der Bundestag hatte 2024 in erster Lesung darüber beraten. Mit dem vorzeitigen Ende der Ampelregierung wurde das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht abgeschlossen. Aus medizinischer Perspektive ist dieser Vorstoß des Parlaments besonders zu begrüßen. Befürworter der Widerspruchslösung hatten bereits im August einen neuen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Leider stellt sich ausgerechnet der osthessische Abgeordnete Michael Brand (CDU) als Erstunterzeichner eines Gegenantrags gegen diese notwendige und überfällige Gesetzesinitiative.
Sind solche abstrakten Überlegungen wirklich wichtiger, als Menschenleben zu retten? Es stehen ethische und juristische Bedenken der alltäglichen medizinischen Realität gegenüber – und diese kann sehr hart sein. Auf der einen Seite steht die Sorge, Schweigen als Zustimmung zu werten. Dem gegenüber steht ein seit Jahren bestehender Mangel an Organen, der bei betroffenen Patienten viel Leid verursacht.
Mediziner plädieren für einen Kurswechsel
Unter Medizinern ist die Sache klar: Zahlreiche medizinische Fachgesellschaften und ärztliche Organisationen sprechen sich klar für die Widerspruchslösung aus. (Fachgesellschaften und entsprechende Zitate finden Sie am Ende dieses Textes)Wer im medizinischen Alltag erlebt, wie sehr Menschen auf den Wartelisten unter dieser Situation leiden, sieht die Debatte zwangsläufig aus einer besonderen Perspektive.
Warum die Frage nach der Organspende jeden betrifft
Die Organspende ist in Deutschland sehr zuverlässig geregelt und folgt strikten medizinischen, juristischen und ethischen Regeln. Auch mit der Widerspruchslösung bleibt ein Nein zur Spende ein Nein. Nur ein Schweigen wird in Zukunft anders gewichtet.Organspende kann einer der größten Akte gelebter Nächstenliebe sein. Der Staat sollte deshalb Rahmenbedingungen schaffen, die jeden Menschen dazu bringen, sich zumindest einmal im Leben bewusst mit dieser Frage auseinanderzusetzen: Möchte ich meine Organe nach meinem Tod spenden: Ja oder nein? Denn die meisten Deutschen stehen einer Spende prinzipiell positiv gegenüber.
Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod und dem Willen, darüber hinaus etwas Gutes zu tun – einer anderen Person Leben zu schenken – muss einen Weg in die Mitte der Gesellschaft finden.
Mit Angehörigen, die der Organspende eines Verstorbenen zugestimmt haben, zu reden und sich konkret anzuschauen, wie es den vielen tausend Menschen in Deutschland geht, die dreimal in der Woche zur Dialyse müssen, die in Transplantationszentren auf ein Herz oder eine Lunge warten oder die auf einer Intensivstation um ihr Leben kämpfen.
Denn am Ende dieser Debatte geht es nicht nur um eine abstrakte juristische Frage. Es geht um Selbstbestimmung. Auf der einen Seite um die der potenziellen Spender und auf der anderen Seite um die der Patienten und damit auch um Menschenleben.
Ärzteschaft unterstützt Vorstoß zur Organspende
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bezeichnet die Widerspruchslösung als einen entscheidenden Schritt, um mehr Menschenleben zu retten und die niedrigen Organspendezahlen nachhaltig zu verbessern.Auch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK), die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK), die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG), die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) sowie die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) haben sich ebenfalls für eine Widerspruchsregelung ausgesprochen. Unterstützung kommt zudem aus der Bundesärztekammer und vom Deutschen Ärztetag. (Dr. med. Adrian Böhm) +++