Optische Aufwertung des Amtes
Jetzt auch in Hessen: Rechtspfleger in Robe
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11.09.2026 / REGION - Nicht jeder weiß, was ein Rechtspfleger ist und was er tut, weil die meisten Menschen eher selten mit der Justiz in persönlichen Kontakt kommen. Im Prinzip fällt der Rechtspfleger juristische Entscheidungen und erledigt Verwaltungsaufgaben wie ein Richter. Er ist ein eigenverantwortlich handelnder Beamter des gehobenen Justizdienstes, der bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften bestimmte gerichtliche Aufgaben selbstständig erledigt. Und wie ein Richter arbeitet er in sachlicher Unabhängigkeit und ist an keine Weisungen gebunden.
Aufgaben des Rechtspflegers sind zum Beispiel, bei Immobilienkäufen oder Grundschulden Einträge im Grundbuch und Zwangsversteigerungen vorzunehmen. Sie entscheiden über Pfändungen, sind mit der Eröffnung von Testamenten, der Bestellung von Betreuern oder Vormündern und Insolvenzverfahren befasst. Auch die Festsetzung von Verfahrenskosten und Anwaltsgebühren, die Bearbeitung von Mahnbescheiden und die Überwachung von Geld- und Haftstrafen bei der Staatsanwaltschaft gehören zu ihrem Tätigkeitsgebiet.
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