Optische Aufwertung des Amtes

Jetzt auch in Hessen: Rechtspfleger in Robe

Jetzt dürfen auch Rechtspfleger in Hessen eine Robe tragen
Foto: Symbolbild Adobe Stock

11.09.2026 / REGION - Nicht jeder weiß, was ein Rechtspfleger ist und was er tut, weil die meisten Menschen eher selten mit der Justiz in persönlichen Kontakt kommen. Im Prinzip fällt der Rechtspfleger juristische Entscheidungen und erledigt Verwaltungsaufgaben wie ein Richter. Er ist ein eigenverantwortlich handelnder Beamter des gehobenen Justizdienstes, der bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften bestimmte gerichtliche Aufgaben selbstständig erledigt. Und wie ein Richter arbeitet er in sachlicher Unabhängigkeit und ist an keine Weisungen gebunden.



Aufgaben des Rechtspflegers sind zum Beispiel, bei Immobilienkäufen oder Grundschulden Einträge im Grundbuch und Zwangsversteigerungen vorzunehmen. Sie entscheiden über Pfändungen, sind mit der Eröffnung von Testamenten, der Bestellung von Betreuern oder Vormündern und Insolvenzverfahren befasst. Auch die Festsetzung von Verfahrenskosten und Anwaltsgebühren, die Bearbeitung von Mahnbescheiden und die Überwachung von Geld- und Haftstrafen bei der Staatsanwaltschaft gehören zu ihrem Tätigkeitsgebiet.

Bisher tragen Rechtspfleger in Hessen keine Roben wie ein Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger, sondern Zivilkleidung. Doch das soll sich demnächst ändern. Wie der Berufsverband Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hessen, mitteilt, können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ab dem 01.11.2026 bei ihren Amtshandlungen auch eine Robe tragen. "Die neue Regelung, die bereits in einigen anderen Bundesländern gilt und für die sich der Rechtspfleger-Landesverband Hessen eingesetzt hatte, trägt nunmehr auch optisch nach außen der seit mehr als 100 Jahren sukzessiv gestiegenen eigenverantwortlichen und sachlich unabhängigen Rolle der Rechtspflegerschaft in der hessischen Justiz Rechnung." Das schließe die Lücke im einheitlichen Erscheinungsbild der Gerichte bei der Wahrnehmung der Akteurinnen und Akteure gerichtlicher Termine, sagt Andreas Reichelt, Vorsitzender des BDR Hessen, auf O|N-Anfrage. (ci)+++

Andreas Reichelt, Vorstand des Landesverbands BDR Hessen am Amtsgericht in Darmstadt
Foto: BDR Hesssen

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