Aufarbeitung der Pandemie
Corona-Untersuchungsausschuss kann in die Sacharbeit einsteigen
Archivfotos: O|N
04.09.2026 / REGION -
Nach fast zwei Jahren kann der Corona-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags seine inhaltliche Arbeit aufnehmen. Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Verfassungsklage der AfD-Fraktion im vergangenen Jahr in wesentlichen Teilen abgewiesen und damit Rechtssicherheit für die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses geschaffen. Nun kann die sachorientierte Aufarbeitung der Pandemie beginnen.
Dazu sagte der Obmann der CDU-Fraktion im Ausschuss, Jörg Michael Müller: "Es ist gut, dass wir nach einer langen Phase rechtlicher Auseinandersetzungen jetzt endlich zur eigentlichen Arbeit kommen. Der Untersuchungsausschuss hat den Auftrag, die Entscheidungen und Maßnahmen während der Corona-Pandemie umfassend und sachlich zu untersuchen. Diesem Auftrag werden wir mit der gebotenen Sorgfalt, aber auch mit der notwendigen Konsequenz nachkommen.
Die Menschen in Hessen haben ein Recht darauf, dass die Entscheidungen während der Corona-Pandemie transparent und nachvollziehbar untersucht werden. Dabei geht es nicht um nachträgliche Schuldzuweisungen, sondern um eine sachliche Aufklärung und vor allem darum, aus den Erfahrungen der Pandemie für zukünftige Krisen zu lernen."