Aufarbeitung der Pandemie

Corona-Untersuchungsausschuss kann in die Sacharbeit einsteigen

Die Aufarbeitung der Pandemie kann nun in Hessen Fahrt aufnehmen,
Archivfotos: O|N

04.09.2026 / REGION - Nach fast zwei Jahren kann der Corona-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags seine inhaltliche Arbeit aufnehmen. Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Verfassungsklage der AfD-Fraktion im vergangenen Jahr in wesentlichen Teilen abgewiesen und damit Rechtssicherheit für die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses geschaffen. Nun kann die sachorientierte Aufarbeitung der Pandemie beginnen.



Dazu sagte der Obmann der CDU-Fraktion im Ausschuss, Jörg Michael Müller: "Es ist gut, dass wir nach einer langen Phase rechtlicher Auseinandersetzungen jetzt endlich zur eigentlichen Arbeit kommen. Der Untersuchungsausschuss hat den Auftrag, die Entscheidungen und Maßnahmen während der Corona-Pandemie umfassend und sachlich zu untersuchen. Diesem Auftrag werden wir mit der gebotenen Sorgfalt, aber auch mit der notwendigen Konsequenz nachkommen.

Die Hinweise und Vorgaben des Staatsgerichtshofs wurden sorgfältig ausgewertet und werden bei der weiteren Arbeit berücksichtigt. Ziel ist es, die Untersuchung zügig, rechtssicher und ohne parteipolitische Vorfestlegungen fortzuführen. In der heutigen Sitzung stehen zunächst die Beratung und Beschlussfassung über weitere Beweisanträge auf der Tagesordnung.

Mit der Vernehmung von Prof. Dr. Andrea Kießling hat zudem die Befragung der Sachverständigen begonnen. Dabei wurde insbesondere die Frage der Zuständigkeit für Einreisebeschränkungen am Flughafen Frankfurt während der Pandemie thematisiert. Nach der von Kießling vertretenen Rechtsauffassung lag die Zuständigkeit für entsprechende Einreiseverbote nicht beim Land, sondern beim Bund. Für die deutschen Außengrenzen, zu denen im weiteren Sinne auch der internationale Flughafen Frankfurt zählt – sei der Bund zuständig. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Zuständigkeit der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen.

Die Menschen in Hessen haben ein Recht darauf, dass die Entscheidungen während der Corona-Pandemie transparent und nachvollziehbar untersucht werden. Dabei geht es nicht um nachträgliche Schuldzuweisungen, sondern um eine sachliche Aufklärung und vor allem darum, aus den Erfahrungen der Pandemie für zukünftige Krisen zu lernen."



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