Poseck sieht Land in der Verantwortung

Hessen stärkt Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern

Roman Poseck sieht das Land bei der Unterstützung von Spätaussiedlern in der Verantwortung
Archivfoto: O|N / Carina Jirsch

03.09.2026 / WIESBADEN - Der Hessische Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern beschlossen. Damit schafft Hessen langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für die Aufnahme, Unterbringung und Eingliederung von Spätaussiedlern. Zugleich werden die Handlungsmöglichkeiten der hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden gestärkt. Das Gesetz wird bis zum 31. Dezember 2033 verlängert.



Innenminister Roman Poseck erklärte anlässlich der zweiten Lesung im Hessischen Landtag: "Hessen steht zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber den Spätaussiedlern. Wie tief die historischen Wurzeln dieser Verantwortung reichen, führt uns gerade dieses Jahr noch einmal besonders vor Augen: Vor wenigen Tagen hat sich der sogenannte "Stalin-Erlass" vom 28. August 1941 zum 85. Mal gejährt. Mit ihm begann für Hunderttausende Deutsche in der damaligen Sowjetunion eine Zeit von Deportation, Entrechtung, Zwangsarbeit und jahrzehntelanger Verbannung. Familien wurden auseinandergerissen und Menschen ihrer Heimat beraubt."

Viele der Nachkommen der damals Deportierten haben später als Aussiedler oder Spätaussiedler in Deutschland und auch in Hessen eine neue Heimat gefunden. Ihre Geschichte gehöre zur gemeinsamen Geschichte Hessens. "Sie erinnert uns daran, dass unsere Verantwortung gegenüber diesem Personenkreis nicht mit dem Erinnern endet. Sie bedeutet auch, den Menschen, die heute zu uns kommen, verlässliche Bedingungen für einen guten Start und eine erfolgreiche Eingliederung zu bieten", so Poseck.

In den vergangenen 60 Jahren sind rund vier Millionen Aussiedler und Spätaussiedler als Nachfahren deutscher Auswanderer aus den Staaten Ost- und Südosteuropas nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen haben sich in Hessen eine neue Existenz aufgebaut, Verantwortung übernommen und unser Land wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell mitgeprägt. "Sie sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und eine Bereicherung für unser Land", betonte der Innenminister.

"Diese Verantwortung endet nicht mit der Aufnahme. Entscheidend ist, welche Bedingungen wir den Menschen für ihren Start in Hessen bieten. Wer heute als Spätaussiedler nach Hessen kommt, soll nicht nur ein Dach über dem Kopf finden, sondern von Beginn an gute Chancen haben, hier anzukommen und Teil unserer Gesellschaft zu werden", sagte Innenminister Poseck.

Mit der Modernisierung des Aufnahmegesetzes schaffe man einen verlässlichen Rahmen und entwickle die bestehenden Strukturen gezielt weiter. "Wir verlängern das Gesetz bis Ende 2033, schaffen neue Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung, stellen die Verteilung auf die Kommunen auf eine eigenständige rechtliche Grundlage und erweitern die Handlungsspielräume vor Ort. Zugleich entwickeln wir unsere Fördereinrichtung in Hasselroth weiter. Damit verbinden wir bessere Voraussetzungen für eine gelingende Eingliederung mit mehr Verlässlichkeit für unsere Kommunen", erklärte Poseck.

Ein wichtiger Baustein sei zudem die gemeinsame vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern. Damit greifen man auch eine langjährige Forderung der hessischen Interessenverbände auf. Ziel sei es, Unterstützungs- und Eingliederungsangebote gezielter zu bündeln und den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben zu erleichtern. Dass dieser Ansatz funktioniert, zeige das Modellprojekt in Lich, welches seit über einem Jahr erfolgreich Spätaussiedler eingliedert. Dort stehen 50 Plätze für Spätaussiedler und ihre Familien zur Verfügung. Die Menschen werden nicht lediglich untergebracht, sondern gezielt begleitet und unterstützt. Dies schaffe gute Voraussetzungen dafür, dass Eingliederung von Anfang an gelingen kann.

"Ein weiterer wichtiger Baustein ist unsere Hessische Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth. Mit ihrer Weiterentwicklung setzen wir zugleich ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Junge Menschen erhalten dort die Chance, sich im Rahmen eines zweijährigen Sonderlehrgangs auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vorzubereiten. Künftig können darüber hinaus auch Teilnehmer von Kultur- und Weiterbildungsmaßnahmen dort untergebracht werden. Damit entwickeln wir Hasselroth gezielt zu einem Ort der Bildung, der Begegnung und des gesellschaftlichen Aufstiegs weiter", so der Innenminister.

Gleichzeitig sorge man für klare und verlässliche Strukturen für unsere Kommunen. Für die Verteilung der Spätaussiedler auf die Landkreise und kreisfreien Städte werde künftig eine eigene Rechtsverordnung geschaffen. Die Aufnahmequote werde dabei insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl festgelegt. Zudem sollen die Regelungen zur Höhe der Gebühren für die vorläufige Unterbringung sowie die Satzungsmöglichkeiten der Landkreise und Gemeinden für die Gebührenerhebung neu gefasst werden. Damit schaffe man Rechtssicherheit und stärke die kommunale Handlungsfähigkeit vor Ort.

"Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise leisten seit Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Aufnahme und Eingliederung gelingen. Dieses Engagement verdient Anerkennung und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit dem neuen Gesetz verbinden wir beides: unsere historische Verantwortung gegenüber den Spätaussiedlern und die praktische Verantwortung für eine gelingende Eingliederung heute. Unser Anspruch ist klar: Menschen sollen in Hessen nicht lediglich aufgenommen werden. Sie sollen die Chance bekommen, schnell Fuß zu fassen, ihre Fähigkeiten einzubringen und eine neue Heimat zu finden", sagte der Innenminister abschließend. (pg/pm) +++

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