Versuchter Mord und Psychose?

Sechs Verletzte nach Auto-Irrfahrt: Prozess gegen 33-Jährigen beginnt

Mehr als acht Monate nach der Auto-Irrfahrt durch Gießen beginnt am Mittwoch der Prozess gegen einen 33-Jährigen.
Symbolfotos: O|N

02.09.2026 / GIEßEN - Mehr als acht Monate nach der Auto-Irrfahrt durch Gießen beginnt am Mittwoch der Prozess gegen einen 33-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Im Mittelpunkt dürfte vor allem die Frage stehen, in welchem psychischen Zustand sich der Mann zur Tatzeit befand.



Der Vorfall ereignete sich am 22. Dezember 2025. Nach Angaben der Ermittler soll der 33-Jährige zunächst mehrere Fahrzeuge gerammt haben.

Danach fuhr er demnach auf eine Bushaltestelle zu und prallte gegen ein geparktes Auto. Durch den Zusammenstoß wurde der Wagen gegen eine Passantin geschleudert. Die Frau wurde schwer verletzt. Der 33-Jährige soll anschließend weitergefahren sein. Insgesamt gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft sechs Verletzte. Dazu gehörte auch der Beschuldigte selbst.

Terrorverdacht bestätigte sich nicht

Kurz nach dem Geschehen prüften die Ermittler auch einen möglichen terroristischen Hintergrund. Hinweise darauf fanden sich später allerdings nicht. Auch die Auswertung von Handys und weiteren Datenträgern ergab nach Angaben der Ermittler nichts, was für ein solches Motiv sprechen würde.

Stattdessen geht es inzwischen vor allem um den psychischen Zustand des Mannes. Nach bisheriger Einschätzung könnte er während der Tat unter einer akuten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten haben.

Mann bereits in forensischer Klinik

Der 33-Jährige befindet sich inzwischen in einer forensischen Klinik. Die Staatsanwaltschaft möchte erreichen, dass er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Verhandelt wird deshalb in einem sogenannten Sicherungsverfahren. Das Gericht muss unter anderem klären, ob der Mann zur Tatzeit schuldunfähig oder nur vermindert schuldfähig war.

Dabei dürfte auch das psychiatrische Gutachten eine wichtige Rolle spielen. Für eine dauerhafte Unterbringung reicht eine Erkrankung allein nicht aus. Das Gericht müsste auch davon ausgehen, dass von dem 33-Jährigen künftig eine erhebliche Gefahr ausgeht. (Constantin von Butler) +++

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