Langer Umweg in die Schule

Straßensanierung ist unumgänglich - Reaktion von Stadt und Hessen Mobil

Die Sanierung der L 3143 verursacht für die Schüler erhebliche Probleme auf dem Schulweg
Fotos: privat

23.08.2026 / REGION - Unser Bericht über die derzeitigen Schwierigkeiten für Schüler aus Kämmerzell, Gläserzell und Lüdermünd im Landkreis Fulda, wegen einer Straßensanierung in ihre Schule nach Schlitz zu kommen, hat viele Reaktionen hervorgerufen. Besonders Hessen-Mobil, die Stadt Fulda und die Ortsvorsteher wussten über die bestehenden Beförderungsprobleme seit langem Bescheid und haben sich redlich um eine Lösung bemüht. Den Vorwurf, man habe ihre Kinder "wohl einfach vergessen", wollen sie nicht unwidersprochen stehen lassen.



So verweist die Pressesprecherin der Stadt, Monika Kowoll-Ferger, explizit auf die frühzeitige Information der betroffenen Familien hin: "Die Fachverwaltung der Stadt Fulda hat im Vorfeld der Baumaßnahme mögliche Alternativen für den ÖPNV gemeinsam mit Hessen Mobil, dem RMV und dem beauftragten Busunternehmen aufwändig und gründlich geprüft. Die Ortsbeiräte sowie Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Stadtteilen wurden durch Hessen Mobil sowie durch den Mobilitätsmanager der Stadt Fulda, Malte Horrer, bereits im Frühjahr über den Sachverhalt informiert, um Alternativ-Lösungen wie Fahrgemeinschaften o.ä. finden zu können." Der Vorwurf, man habe die betreffenden Kinder und ihre Familien vergessen, sei daher nicht nachvollziehbar.

Auch Hessen-Mobil ist sich über die problematische Situation völlig im Klaren: "Zunächst möchte ich sagen, dass wir die Situation der betroffenen Familien wirklich sehr bedauern. Uns ist bewusst, wie belastend die Lage gerade für die Schulkinder und deren Eltern ist. Auch wir stehen hierzu im Austausch mit einer betroffenen Familie und können die Verzweiflung und Enttäuschung nachempfinden", erklärt Pressesprecher Nico Beck. Man habe deshalb erneut geprüft, was man tun könne, um die Auswirkungen der Baumaßnahme für die Familien womöglich doch noch zu verringern. "Unter anderem haben wir den RMV nochmals kontaktiert und um eine erneute Prüfung möglicher Lösungen gebeten. Ob zusätzliche Fahrten eingerichtet werden können, entscheidet allerdings der zuständige Aufgabenträger beziehungsweise das Verkehrsunternehmen. Wir hoffen daher, dass der RMV prüft, ob sich für die Schulkinder noch eine zusätzliche Möglichkeit schaffen lässt."

"Fahrbahnsanierungen sind immer eine besondere Herausforderung"

Für den ersten Bauabschnitt habe man eine besondere Notfalllösung ermöglicht. Nach dem Einbau der Asphaltdecke konnten die Busse das Baufeld etwa zwei Wochen lang durchfahren. Doch dabei habe es sich um eine absolute Ausnahme gehandelt, die für den weiteren Bauverlauf im Sinne der Sicherheit und zur Einhaltung des Bauzeitenplans nicht weiter ermöglicht werden könne.

"Uns ist immer bewusst, dass Fahrbahnsanierungen in Regionen ohne geeignete kurze Umleitungsstrecken für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellen. Das trifft uns Mitarbeitende von Hessen Mobil, die in diesen Gegenden leben, genauso. Die damit verbundenen Einschränkungen sind belastend, ganz klar. Die Sanierung der L 3143 ist dennoch zwingend erforderlich, um die Verkehrssicherheit und die dauerhafte Nutzbarkeit der Straße sicherzustellen. Hier geht es um Erhaltung der Mobilität. Wir wissen, dass dies für die betroffenen Familien keine zufriedenstellende Situation ist. Uns lässt diese Situation alles andere als kalt. Wir sind auch Eltern, haben Schulkinder. Beeinflussen können wir bei Hessen Mobil aber leider nur das, was in unseren Aufgaben- und Tätigkeitsbereich fällt", so der Pressesprecher, der hofft, dass der RMV noch zusätzliche Fahrten für die Schüler anbieten kann.

Die Stadt Fulda weist als Schulträger noch darauf hin, dass sie dem Anspruch auf Schülerbeförderung der städtischen Schülerinnen und Schüler nachkommt. Ein Anspruch auf Einsatz eines Schulbusses bestehe aber nicht, wenn dieser wirtschaftlich nicht vertretbar sei, wenn also wie im vorliegenden Fall nur wenige Schülerinnen und Schüler befördert werden. In diesem Fall gehe der Gesetzgeber davon aus, dass die Eltern ihrer grundsätzlichen Verantwortung nachkommen und die Schülerinnen und Schüler privat zur Schule bringen. "Zum Einsatz eines Schulbusses im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs ist der Schulträger nur dann verpflichtet, wenn die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich ist. Diese ist hier aber grundsätzlich möglich, wenn auch aktuell (temporär) mit deutlichem Mehraufwand. Auch ein Schulweg von etwas mehr als zwei Stunden ist den Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe zuzumuten. Die Wartezeiten von Schulende bis zur Abfahrt der Busse zählen dabei nicht zur täglichen Fahrzeit hinzu", erklärt die Sprecherin der Stadt. (ci)+++



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