Mit illegaler Waffe geballert

Richter über den Angeklagten: "Er neigt einfach dazu, Scheiße zu bauen!"

Der Angeklagte und sein Verteidiger
Fotos: ci

19.08.2026 / FULDA - Das bisherige Leben des 23-jährigen Angeklagten brachte der Fuldaer Amtsrichter Ulrich Jahn in seiner Urteilsbegründung am Dienstag knapp und zutreffend auf den Punkt: "Er neigt einfach dazu, Scheiße zu bauen!" Bei immerhin dreizehn Eintragungen im Vorstrafenregister des jungen Mannes war deswegen auch eine weitere Bewährungsstrafe nicht drin - Richter Jahn fand zehn Monate Haft tat- und schuldangemessen, während sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger auf eine erneute Bewährung plädiert hatten.



In der Tatnacht hatte der 23-Jährige zunächst kräftig dem Alkohol zugesprochen und zusätzlich gekifft. Sein Blut wies noch Stunden nach der Tat um die 2,5 Promille Alkohol auf. Um seinen Kumpels zu imponieren, hatte er auf dem Gelände am Künzeller Gemeindezentrum im Hahlweg eine illegal erworbene Handfeuerwaffe vorgeführt und abgefeuert. Als ein Security-Mitarbeiter, der den Schuss gehört hatte, daraufhin versuchte, ihm die Waffe abzunehmen, entstanden ein Gerangel und Handgemenge, bei dem sich ein weiterer Schuss löste. Das Geschoss schlug in eine Metalltür des Gemeindezentrums ein.

Wegen Fastnachtsveranstaltung viele Leute unterwegs

Nun könnte man meinen, dass das betreffende Gelände nachts um halb eins menschenleer gewesen wäre. Doch die Nacht zum 1. März letzten Jahres war der Fastnachtssamstag und im Gemeindezentrum fand um diese Zeit eine Karnevalsveranstaltung mit vielen Gästen statt, die sich auch auf der Zufahrt und dem Parkplatz aufhielten.

Während der 23-Jährige damals vor der Polizei behauptet hatte, er habe die Waffe vor Ort zufällig unter einem Papierkorb gefunden, gab er heute unumwunden zu, die Waffe selbst besorgt und seinen Kumpels vorgeführt zu haben. Grund dafür sei sein vorheriger Alkohol- und Drogenkonsum gewesen. "Ich hab da nicht so richtig nachgedacht", räumte er ein.

Vorstrafen aller Art

Den größten Teil der Verhandlung nahm aber die Verlesung seiner Vorstrafen ein. Schon zu Schulzeiten fiel er durch regelmäßiges Schwänzen auf und musste die Schule ohne Abschluss verlassen. Auch ein Berufsvorbereitungsjahr brach er vorzeitig ab, weil er "keinen Bock auf Schule" hatte. Drei Jahre hatte er im Gleisbau gearbeitet, wurde aber wegen "Problemen mit dem Chef" arbeitslos und hielt sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser. Die Delikte, wegen denen er bereits zu Jugendstrafen verurteilt wurde, umfassen die ganze Palette: jede Menge Diebstähle in Teo-Märkten, Hehlerei, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Brandstiftung bei einer Kita, Straßenverkehrsgefährdung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Angeklagte beteuerte, er habe seinen Alkohol- und Drogenkonsum mittlerweile "heruntergeschraubt", seinen Freundeskreis gewechselt und bemühe sich gerade um eine Arbeitsstelle. Auch seine letzten Worte, dass sei eine "dumme Aktion" gewesen, die er bereue, überzeugten den Richter nicht. "Eine Bewerbung abzugeben, ist Lichtjahre von einem Job entfernt und neue Freunde sind ein bisschen wenig", befand er. Doch einen Hoffnungsschimmer gab er dem Verurteilten mit auf den Weg. Wenn er Berufung gegen das Urteil einlege, eine Entzugstherapie mache und eine Arbeit vorweisen könne, hätte er eventuell Chancen auf eine mildere Strafe. (ci)+++

Staatsanwalt Ralf Pfeiffer

Richter Ulrich Jahn

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