Szenen wie im Film

Entführung, Misshandlung, Morddrohung: Angeklagter muss sich verantworten

War der Angeklagte an der brutalen Misshandlung beteiligt oder lediglich am Tatort anwesend? Vor dem Amtsgericht Fulda soll das geklärt werden.
Fotos: Constantin von Butler

14.08.2026 / FULDA - War der Angeklagte an der brutalen Misshandlung eines Mannes beteiligt - oder geriet er lediglich zur falschen Zeit an den falschen Ort? Der Fall beschäftigt das Amtsgericht Fulda schon seit Monaten. Vier Verhandlungstage gab es bereits, zuletzt wurde im Februar verhandelt. Am Donnerstag musste die Sache dennoch noch einmal von vorne aufgerollt werden.



Die Vorwürfe haben es in sich. In der Nacht zum 24. Juli 2021 soll das spätere Opfer aus einem Einfamilienhaus gelockt, in ein Auto gebracht und anschließend in eine Wohnung verschleppt worden sein. Dort soll der Mann festgehalten, geschlagen und schwer verletzt worden sein. Außerdem sollen die Beteiligten Geld von ihm verlangt haben. Zu einer Übergabe kam es nicht.

Unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt

Das Opfer hielt sich in jener Nacht gemeinsam mit seiner Freundin im Haus seiner Eltern auf. Diese waren zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Gegen 1:30 Uhr sollen zwei Personen vor der Tür gestanden und den Mann aufgefordert haben, mitzukommen. "Wir müssen etwas klären", sollen sie gesagt haben.

Warum er daraufhin tatsächlich in das Auto stieg, konnte sich der Geschädigte später selbst nicht mehr erklären. Im Wagen sollen bereits zwei weitere Männer gewartet haben. Nach seiner Aussage bekam er dort erste Schläge ins Gesicht. Anschließend sei ihm ein Tuch über den Kopf gezogen worden. Die Fahrt endete nach bisherigen Erkenntnissen in einer Wohnung, vermutlich in Lauterbach. Dort sollen sich noch weitere Männer befunden haben.

Säge und Staubsaugerrohr sollen benutzt worden sein

In der Wohnung soll die Gewalt weitergegangen sein. Der Geschädigte sei auf ein Bett gestoßen und dort misshandelt worden. Nach der Anklage sollen dabei unter anderem ein Staubsaugerrohr und eine Säge eingesetzt worden sein. Auch Weichspüler soll über den Mann geschüttet worden sein. Die Verletzungen waren erheblich. Ein Arzt hatte bereits bei einer früheren Verhandlung geschildert, dass mehrere Sehnen durchtrennt worden seien, teilweise vollständig. Dazu kamen weitere Stich- und Schnittverletzungen. Der Mann musste später im Herz-Jesu-Krankenhaus operiert werden. Zudem soll ihm eine Frist gesetzt worden sein. Bis Freitag habe er einen bestimmten Geldbetrag zahlen sollen. Andernfalls, so der Vorwurf, werde man ihn umbringen.

Welche Rolle spielte der Angeklagte?

Dass sich der nun Angeklagte damals in der Wohnung aufhielt, wird von der Verteidigung nicht bestritten. Über seinen Anwalt ließ er allerdings erklären, nichts von der geplanten Tat gewusst und sich auch nicht daran beteiligt zu haben. Genau hier dürfte die Beweisaufnahme schwierig werden. Der Geschädigte selbst konnte den Angeklagten bislang nicht eindeutig belasten. "Ich weiß nicht, wie viele Personen beteiligt waren", hatte er in einer früheren Verhandlung erklärt. Das Gesicht des Angeklagten kenne er zwar. "Aber ob er dabei war, weiß ich nicht."

Offen ist zudem, wie die Schnittverletzungen zu bewerten sind, die der Angeklagte damals selbst aufwies. Sowohl ein Arzt als auch der Beschuldigte hatten diese bestätigt. Der Angeklagte erklärte jedoch, die Verletzungen hätten schon vorher bestanden. Er habe sich selbst mit einem Messer geschnitten.

Im September geht es weiter

Der Fall war bereits mehrfach Gegenstand von Verhandlungen am Amtsgericht. Gegen einen anderen Beteiligten wurde zuletzt im Februar verhandelt. Das Verfahren gegen den nun Angeklagten war damals abgetrennt worden. Für ihn muss die Beweisaufnahme deshalb erneut geführt werden. Anfang September soll die Hauptverhandlung fortgesetzt werden. Bis dahin sitzt der Angeklagte weiterhin in Untersuchungshaft. (Constantin von Butler) +++

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