Haftbefehl erlassen!

Raub, Verletzter, Drohungen: Doch der Angeklagte fehlt vor Gericht

Nach dem Fernbleiben des Angeklagten soll ein zuvor ausgesetzter Haftbefehl wieder vollzogen werden.
Symbolfotos: O|N

14.08.2026 / FULDA - Es ist das Jahr 2022: Ein männlicher Täter soll - gemeinschaftlich mit zwei weiteren Personen - einen anderen Menschen ausgeraubt und verletzt haben. Sogar Morddrohungen könnten gefallen sein. Über genau diesen Fall sollte eigentlich am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Fulda verhandelt werden. Doch einer fehlte: Der Angeklagte selbst.



Dem Vorsitzenden Richter Dr. Szymon Mazur blieb damit nur eine Maßnahme: Der zuvor ausgesetzte Haftbefehl soll wieder vollzogen werden. "Es ist davon auszugehen, dass sich der Angeklagte der Hauptverhandlung entziehen möchte", erklärte Mazur.

Hintergründe noch unklar

Anfang September soll die Verhandlung dann fortgesetzt werden. Bis dahin dürfte der Angeklagte in Gewahrsam genommen werden. Die genauen Hintergründe und das detaillierte Tatgeschehen können wohl auch erst dann final geklärt werden. Welche Rolle die einzelnen Beteiligten bei der Tat tatsächlich spielten, wird ein zentraler Punkt des Verfahrens werden. Die anderen beiden Beschuldigten sollen sich in ihren Aussagen bereits gegenseitig gedeckt haben. Auch Aussagen von Geschädigten sollen dies bestätigt haben.

Ein geladener Zeuge war am Donnerstag zwar im Amtsgericht erschienen, kam allerdings noch nicht zu Wort. Seine Vernehmung soll beim Fortsetzungstermin nachgeholt werden. Dann dürfte es zumindest an einem Punkt nicht mehr scheitern: Der Anwesenheit des Angeklagten. (Constantin von Butler) +++

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