Alle Neuerungen im Überblick

Änderungen im August: Neue KI-Gesetze und weniger Geld für Solarstrom

Neue PV-Anlagen werden weniger rentabel für den Privatverbraucher. Die Einspeisevergütung sinkt nach EEG stufenweise halbjährlich.
Foto: Archivfoto RheinEnergie Gruppe

30.07.2026 / FULDA - Neue Ganztagsförderung für Erstklässler, die Einspeisevergütung für neue PV-Module sinkt und strengere Gesetze für KI-Inhalte - im August werden einige Änderungen aktiv. OSTHESSEN|NEWS hat das Wichtigste in einem Überblick zusammengestellt.


Einspeisevergütung für neue PV-Module sinkt

Unschöne Nachrichten gibt es indes für alle, die die Inbetriebnahme einer eigenen PV-Anlage planen. Mit der turnusmäßigen Absenkung der Einspeisevergütung bekommen Menschen, die ihren eigens produzierten Strom ins Netz einspeisen, weniger Geld als zuvor, genauer gesagt eine Absenkung um ein Prozent. Dies gilt jedoch nur für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Januar 2027 in Betrieb genommen werden.

Damit fällt die Einspeisevergütung folgend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatten zuletzt für Unruhen am Solarmarkt gesorgt. Ursprünglich sah das Gesetz den kompletten Wegfall vor, der nun gegen ein abgestuftes Auslaufmodell getauscht wurde.

Ganztagsförderung für Erstklässler



Ab dem 1. August haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Mit dieser Gesetzesänderung will der Bund das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot ausweiten. "Nur mit qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und unfreiwillige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern verringert werden", wie es auf der offiziellen Website der Bundesregierung heißt.

Zunächst gilt der Rechtsanspruch nur für Erstklässler. Bis zum Schuljahr 2029/2030 soll dieser jährlich um eine weitere Klassenstufe erweitert werden. Zu beachten ist, dass das neue Gesetz zwar ein Recht, aber keine Pflicht ist. Eltern können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das Angebot der Ganztagesbetreuung für ihr Kind wahrnehmen.

Kennzeichnung von KI-Inhalten verpflichtend

Für die Veröffentlichung von KI-Inhalten gelten ab dem 02. August neue Bestimmungen. Mit Artikel 50 "Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von bestimmten KI-Systemen" des EU-Ai-Acts sind Anbieter und Betreiber ab sofort verpflichtet, KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen. Damit soll der wachsenden Gefahr von Deepfakes sowie manipulierten Medieninhalten entgegengewirkt werden.



Breite Auswirkungen hat die Verordnung vor allem in der Medienbranche. Unternehmen müssen KI-generierte Bilder-, Video-, Audio- und Textinhalte als solche klar kennzeichnen. Gleiches gilt auch für Chatbots und Sprachassistenten im Bereich der Dienstleistungen. Nutzern soll in diesen Fällen unmissverständlich klar sein, dass sie mit einer Maschine kommunizieren.

Verstöße werden zum Teil mit hohen Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bestraft. Während Bestandssysteme mit Übergangsfristen Zeit für die Umstellung haben, müssen neue Systeme die Gesetze unmittelbar einhalten.

Änderung im Bonusprogramm der Deutschen Bahn

Kunden der Deutschen Bahn können sich ab dem ersten August über niedrigere Ticketpreise beim Bonussystem freuen. So soll eine einfache Freifahrt in der 2. Klasse bereits ab 750 Prämienpunkten möglich sein, eine Freifahrt mit der ersten Klasse ab 1250 Bonuspunkten. Der eigentliche Preis richtet sich nach Verbindung, Buchungszeitpunkt sowie Nachfrage. Generell bedeutet dies für Kunden eine Kostenreduzierung von gut 250 Punkten.

Teuer hingegen werden die Ticketpreise bei kurzfristigen Buchungen. Wer eine Freifahrt Flex der zweiten Klasse buchen will, muss künftig mit 2.500 Punkten ganze 500 mehr bezahlen als bisher. Das neue Punktesystem richtet sich demnach eher an Frühbucher.

Neue EU-Verpackungsverordnung gegen "Ewige Chemikalien"

Ab dem 12. August gelten strengere Gesetze für Verpackungen, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten. Sie gelten als sogenannte ewige Chemikalien, sind synthetisch hergestellt und nur schwer abbaubar. Durch ihre Fähigkeit, Fett, Feuchtigkeit und Schmutz abzuweisen, sind sie vor allem in Verpackungen der Lebensmittelindustrie zu finden, etwa Pizzakartons oder Snackschalen aus Papier und Karton. (Nikolas Krudewig) +++

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