Kokain, Haschisch und Marihuana

Drogendeals durch FBI-Messenger aufgeflogen? 38-Jähriger vor Gericht

Ein 38-jähriger Bad Hersfelder muss sich derzeit vor dem Landgericht Fulda verantworten, weil er über "Anom" größere Mengen an Betäubungsmitteln verkauft haben soll.
Fotos: Philipp Gerhard

28.07.2026 / FULDA - Derzeit muss sich ein 38-jähriger Bad Hersfelder mit deutscher Staatsangehörigkeit vor dem Fuldaer Landgericht verantworten, weil er mithilfe eines vom FBI platzierten Kryptomessengerdienstes illegal mit Betäubungsmitteln gehandelt haben soll. Es soll sich hierbei um vier Kilogramm Kokain, 500 Gramm Marihuana und zwei Kilogramm Haschisch handeln. Am Montagvormittag wurde zu diesem Fall die Anklage verlesen - daraus ging hervor, dass der Angeklagte wissentlich größere Mengen von Betäubungsmitteln über den Messenger gekauft und verkauft haben soll.



Der Angeklagte befindet sich derzeit wegen eines anderen Falls in Haft - 2023 wurde er zu fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt, da er an einem Schmuggel von 37 Kilogramm Kokain im Bremer Containerhafen beteiligt war (OSTHESSEN|NEWS berichtete hierüber). Nun steht der heute 38-Jährige wegen eines weiteren Falls vor Gericht.

Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt

Der Messengerdienst "Anom" wurde vom US-amerikanischen FBI auf dem Markt platziert, um Verbrechern auf die Schliche zu kommen. Die Server hierfür befanden sich in Litauen. Neben Kriminellen wurde aber auch eine litauische Richterin vom FBI getäuscht, dass es sich bei "Anom" um ein kriminelles Netzwerk handele - dies ergaben Recherchen der Anwälte Christian Lödden und Johannes Makepeace. In der Vergangenheit entfachte aus diesem Grund eine Debatte darüber, ob die Daten einer amerikanischen Behörde, die einen Server in Litauen nutzte, überhaupt vor deutschen Gerichten verwendbar seien. Der Verteidiger beantragte deshalb die Anhörung der litauischen Behörden und beteiligten Juristen und eine Aussetzung des Verfahrens.

Die vorsitzende Richterin lehnte den Antrag ab. Trotz der Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Verwertbarkeit der Daten solcher Messengerdienste seien diese Chats verwendbare Beweise. Auch das Bundesverfassungsgericht entschied im vergangenen Jahr, dass die Daten aus den Chats verwertbar seien.

Polizeibeamter hörte bei Gesprächen über Messengerdienst mit

Als Zeuge wurde ein Bad Hersfelder Polizeibeamter einberufen. Dieser hörte im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens Gespräche des Angeklagten, die er in einem nicht auf seinen Namen angemeldeten Fahrzeug führte, ab. Dieser sogenannte Lauschangriff brachte nach Angaben des Zeugen zutage, dass der Angeklagte den Messenger-Dienst genutzt habe, wenn auch nur für eine kurze Zeit. Gegenstand der Unterhaltung war unter anderem, dass bereits einige Nutzer des Krypto-Messengers aus der Region sich nach Dubai abgesetzt haben sollen, weil sie Razzien und Durchsuchungen vermuteten.

Aus den Gesprächen ging hervor, dass der 38-Jährige zwar Nutzer des Dienstes war, dort aber nach eigener Aussage, welche von den zuständigen Beamten ausgewertet wurde, nichts gemacht habe.

Aufgrund der großen Menge an zu lesendem Beweismaterial, wie Chat-Auszügen, wurde ein sogenanntes Selbstleseverfahren angeordnet. Das Urteil zu diesem Fall steht derzeit noch aus. (pg) +++

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