45-Jähriger vor dem Landgericht

Eigene Tochter (3) und ihm anvertrautes Mädchen fortgesetzt missbraucht

Dem in U-Haft befindlichen Angeklagten werden die Handfesseln abgenommen
Fotos: Marvin Myketin

22.07.2026 / FULDA - Weil er zwei kleine Mädchen sexuell missbraucht hat, sitzt ein 45-Jähriger aus Bad Hersfeld seit dem 8. Oktober 2025 in Untersuchungshaft in der JVA in Fulda. Von dort wurde er am Dienstagmorgen in Handschellen ins Landgericht Fulda zur Verhandlung gebracht. Eines der Mädchen war ihm von dessen Mutter in gutem Glauben wiederholt zur Beaufsichtigung übergeben worden. Im Tatzeitraum von 2015 bis 2018 war das Opfer zwischen sechs und neun Jahre alt. Er missbrauchte das Mädchen wiederholt in mindestens 15 Fällen, indem er sie mit seinem Glied, den Fingern und einem Vibrator vergewaltigte und seine Taten fotografierte und filmte. Darüber hinaus steht er auch im dringenden Verdacht, im Jahr 2021 mehrere pornografische Fotos seiner eigenen, damals dreijährigen, Tochter angefertigt zu haben.


Staatsanwalt Marvin Eskuche verlas die Anklage mit den schockierenden 16 einzelnen Tathandlungen, die auch vaginale, orale und anale Penetrationen beinhalteten. Am 23. Januar 2024 war die Wohnung des 45-Jährigen von den Ermittlern durchsucht worden und dabei über 90.000 kinderpornografische Fotos und Videos und die dazu gehörigen Datenträger beschlagnahmt worden.

Mögliche Sicherungsverwahrung?

Zur Verhandlungseröffnung erklärte der Vorsitzende Richter, dass die Kammer in größerer Besetzung tage als zunächst geplant. Das heißt, außer den beiden Schöffen sind noch zwei Beisitzer anwesend. Richter Joachim Becker begründete die große Besetzung mit der Tatsache, dass der psychiatrische Gutachter Dr. Helge Laubinger die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung für den Angeklagten angesprochen habe. Darüber könne nur die große Besetzung der Kammer befinden.

Der Angeklagte machte dann wenige Angaben zu seiner Person und ließ seinen Pflichtverteidiger Jochen Kreissl erklären, dass er sich später zu den Anklagevorwürfen äußern wolle. Dafür forderte der Anwalt aber den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten zu schützen. Dem Antrag folgte das Gericht und kündigte an, dies auch für die Vernehmung der Opfer und die Sichtung der Videos so zu handhaben zu wollen. Es sind noch vier weitere Verhandlungstage bis zum 11. August terminiert.

Tipp aus den USA

Dass der fortgesetzte Missbrauch überhaupt entdeckt und angeklagt werden konnte, ist wieder einmal dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) in den USA zu verdanken. Die private, gemeinnützige Organisation wurde 1984 vom US-Kongress gegründet und dient als zentrale Schaltstelle im weltweiten Kampf gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und das Verschwinden von Kindern. Das Ergebnis ihrer Recherchen im Internet stellt sie auch den deutschen Behörden zur Verfügung. Allein 2025 übermittelte das NCMEC über 100.000 relevante Hinweise ans Bundeskriminalamt. (ci)+++




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