Baukindergeld für private Baugrundstücke
Neue Förderrichtlinie: Gemeinde setzt Zeichen gegen Häuserleerstand
Symbolbild: pixabay
20.07.2026 / EITERFELD - Die Marktgemeinde Eiterfeld stellt die Weichen für eine neue Phase ihrer Wohnraumpolitik - und setzt dabei bewusst auf Familien und lebendige Ortskerne. Mit der frisch beschlossenen Förderrichtlinie knüpft die Gemeinde nicht nur an das bewährte Baukindergeld an, sondern öffnet erstmals auch den Weg, den Erwerb leerstehender Wohngebäude finanziell zu unterstützen.
Damit reagiert Eiterfeld auf zwei zentrale Herausforderungen: bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig dem Häuserleerstand in den Ortsteilen entgegenzuwirken. Bürgermeisterin Dana Hauke spricht von einem "wichtigen Schritt für Familien und die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde" - und genau das ist es.
"Familien gute Rahmenbedingungen zu bieten und unsere Ortsteile nachhaltig zu stärken"
Die Marktgemeinde Eiterfeld setzt ihre familienfreundliche Wohnraumförderung nahtlos fort. Nachdem die bisherige Förderung für private Baugrundstücke ausgelaufen war, hat die Gemeindevertretung eine neue Förderrichtlinie beschlossen. Diese knüpft an das bisherige Baukindergeld an und erweitert die Förderung erstmals auf den Erwerb leerstehender Wohngebäude. Damit besteht weiterhin das bereits bewährte Baukindergeld sowohl für den Erwerb gemeindlicher Baugrundstücke als auch - mit der neuen Richtlinie - für private Baugrundstücke. Häuserleerstand entgegenwirken
Die Einbeziehung leerstehender Wohngebäude ist ein wichtiger Baustein für die Innenentwicklung der Marktgemeinde. Sie trägt dazu bei, Ortskerne zu beleben und vorhandene Bausubstanz sinnvoll zu nutzen. Damit wird zugleich ein Ziel umgesetzt, das Bürgermeisterin Dana Hauke bereits im Wahlkampf formuliert hatte: dem Häuserleerstand in der Marktgemeinde durch gezielte Förderungen und Maßnahmen entgegenzuwirken. Foto: Marktgemeinde Eiterfeld
Archivbild: O|N/Carina Jirsch