Namensänderung und Neuerungen
Bürgergeld nennt sich nun "Grundsicherung für Arbeitsuchende"
Symbolbild: O|N /YoWe
05.07.2026 / REGION -
Seit dem 1. Juli heißt das Bürgergeld "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Mit dem neuen Namen gelten auch neue Regeln. Das Kommunale Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg informiert deshalb über die wichtigsten Änderungen und hat dazu ausführliche Fragen und Antworten auf seiner Internetseite zusammengestellt.
"Unser Ziel bleibt, Menschen auf ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung gut zu begleiten", sagt Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Dirk Noll. "Aber Unterstützung funktioniert nur, wenn beide Seiten mitarbeiten. Wer Leistungen erhält, muss Termine wahrnehmen und seinen vereinbarten Beitrag leisten."
Kooperationsplan legt nächsten Schritt vor
Weniger Geld bei verpassten Terminen
Wer vereinbarte Schritte ohne wichtigen Grund nicht umsetzt, muss seit dem 1. Juli mit klareren Folgen rechnen. Das betrifft etwa wiederholt versäumte Termine, fehlende Bewerbungen, abgebrochene Maßnahmen oder die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit. Bevor das Jobcenter Leistungen mindert, hört es die betroffene Person an und prüft die persönliche Lage. Gesundheitliche Probleme, wichtige Gründe oder besondere Härten werden berücksichtigt. Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben geschützt. Neue Regeln bei Vermögen und Wohnkosten
Auch bei Vermögen und Wohnkosten gelten neue Regeln. Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge. Angemessene Kosten für Wohnung und Heizung übernimmt das Jobcenter weiterhin vollständig. Für Familien mit Kindern und bei besonderen Härten kann es Ausnahmen geben. "Wir schauen weiterhin auf den einzelnen Menschen und seine Lebenssituation", sagt Bieber. "Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen, familiären Belastungen oder schwierigen Lebenslagen suchen wir gemeinsam nach einem Weg, der realistisch ist und weiterhilft." (pg/pm) +++