58 Cent sorgen für Verfassungsstreit
Steigt der Rundfunkbeitrag weiter an? Verfassungsgericht prüft Erhöhung
Aktuell wird über die Erhöhung des Rundfunkbeitrages vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestritten,
Symbolbilder: pixabay
29.06.2026 / REGION -
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit dem Streit um den Rundfunkbeitrag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Bundesländer die eigentlich geplante Erhöhung zum 1. Januar 2025 rechtmäßig gestoppt haben.
Hintergrund: Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte 2024 empfohlen, den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro anzuheben. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder lehnten die Erhöhung jedoch ab. Als Begründung nannten sie unter anderem laufende Strukturreformen bei ARD und ZDF sowie vorhandene Rücklagen der Sender.
ARD und ZDF legten daraufhin Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Nach Auffassung der Sender verletzt die Entscheidung der Länder die im Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit. Sie argumentieren, dass die Länder nur unter engen Voraussetzungen von einer KEF-Empfehlung abweichen dürfen.
Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, geht es in der aktuellen Verhandlung insbesondere um die Frage, ob die Ablehnung der Beitragserhöhung ausreichend begründet wurde und ob sie mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Inzwischen hat die KEF ihre ursprüngliche Empfehlung angepasst. Aufgrund höherer Einnahmen durch mehr beitragspflichtige Haushalte sowie zusätzlicher Zinserträge schlägt sie nun eine Erhöhung um lediglich 28 Cent auf 18,64 Euro vor, allerdings erst zum 1. Januar 2027.
Ein Urteil wird erstmal noch nicht erwartet. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres gerechnet. (ems) +++