Lebensgefährliche Insulingaben

Ex-Pfleger unter Mordverdacht: Sechs mutmaßliche Attacken im Pflegeheim

Dadurch, dass der Angeschuldigte in den zwei weiteren Fällen keine Rettungsbemühungen unternommen haben soll, wird ihm diesbezüglich zusätzlich zur hier ebenfalls vorliegenden gefährlichen Körperverletzung jeweils ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen.
Symbolfoto: Pixabay

19.06.2026 / WETTERAUKREIS - Erschütterung, die weit über den Wetteraukreis hinausgeht: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen einen heute 38‑jährigen ehemaligen Pfleger Anklage wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Insgesamt sechs Taten soll der deutsche Staatsbürger zwischen dem 23. Juli und dem 19. September 2025 in einem Pflegeheim begangen haben (OSTHESSEN|NEWS berichtete).



Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in sechs Fällen insgesamt vier Heimbewohnerinnen im Alter zwischen (zum Tatzeitpunkt) 83 und 86 Jahren sowie einem 88-jährigen Heimbewohner jeweils ohne medizinische Indikation Insulin verabreicht zu haben, was bei den Seniorinnen und dem Senior zu einem Blutzuckerabfall führte. Die Verabreichung von Insulin an eine gesunde Person ohne exogenen Insulinbedarf kann als potenziell lebensbedrohlich eingeschätzt werden.

Gefährliche Körperverletzung und versuchtes Tötungsdelikt

Da der Angeschuldigte in vier Fällen nach der Insulingabe selbst den Notruf wählte und deshalb eine ärztliche Versorgung erfolgen konnte, wird ihm in diesen Fällen (lediglich) eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Dadurch, dass der Angeschuldigte in den zwei weiteren Fällen keine Rettungsbemühungen unternommen haben soll, wird ihm diesbezüglich zusätzlich zur hier ebenfalls vorliegenden gefährlichen Körperverletzung jeweils ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen, wobei in einem Fall der Verdacht des Heimtückemordes besteht, da die zur Tatzeit 84-jährige Geschädigte aufgrund einer Demenzerkrankung bei der Tatausführung arg- und wehrlos war, was der Angeschuldigte bewusst ausgenutzt haben soll.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 21. September 2025 in Untersuchungshaft. In einer Pressemitteilung heißt es, dass das Landgericht Frankfurt am Main nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden wird. (mis/pm) +++

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