"Auszeichnung ist mehr als ein Titel"
Hessen würdigt 16 Heilbäder und Kurorte mit sichtbaren Namenszusätzen
Foto: HMdI, Klaus Mendrzick
15.06.2026 / WIESBADEN -
Innenminister Roman Poseck hat heute in Bad Homburg v. d. Höhe an 16 hessische Kommunen die Zusatzbezeichnungen "Heilbad", "Kurstadt" und "Kurort" verliehen. Möglich wurde dies durch eine Änderung des § 13 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung im Rahmen des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes vom 5. Februar 2026. Erstmals dürfen die ausgezeichneten Orte ihr staatlich anerkanntes Prädikat unter dem Ortsnamen auf den Ortseingangsschildern führen.
Innenminister Roman Poseck betonte: "Mit der heutigen Verleihung schlagen wir ein neues Kapitel auf. Dem Hessischen Heilbäderverband war es schon lange ein Anliegen, dass diese Prädikate auch auf den Ortstafeln erscheinen dürfen. Diesem Wunsch konnten wir nun mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz Rechnung tragen.
Diese öffentliche Wahrnehmung stärkt die Kommunen nach außen, was sich auch positiv auf den Tourismus auswirken kann. Zugleich hat es eine wichtige Wirkung nach innen. Ein solcher Titel stärkt die kommunale Identität, schafft Stolz und Heimatverbundenheit bei den Bürgern. Ein gemeinsames Leitbild nach außen stärkt den Zusammenhalt nach innen.
Hintergrund
Welche Namenszusätze auf Ortseingangsschildern zulässig sind, richtet sich nach dem Verkehrsrecht des Bundes. Eine Bundesratsinitiative des Landes Hessen hatte die maßgebliche Verwaltungsvorschrift bereits erweitert, sodass amtlich verliehene Titel dort erscheinen dürfen. Da die Kurort- und Heilbadprädikate selbst auf der Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort beruhen und nicht auf kommunalrechtlichen Vorschriften, schuf erst die Neuregelung des § 13 HGO die Grundlage für deren Aufnahme auf die Ortstafeln. Insgesamt wurden nach § 13 Abs. 2 HGO bislang 68 Zusatzbezeichnungen verliehen. (pm/ci)+++