17-Jähriger verstorben

Schreckliche Todesfahrt mit 1,7 Promille: Angeklagter taucht vor Gericht nicht auf

Der tödliche Zusammenstoß auf der Bundesstraße 27 erschütterte die Region nachhaltig.
Fotos: Feuerwehr Bebra

11.06.2026 / BAD HERSFELD - Vor fast drei Jahren verlor ein 17-Jähriger bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 27 bei Bebra sein Leben. Nun sollte sich der mutmaßliche Unfallverursacher vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bad Hersfeld verantworten. Doch dazu kam es nicht: Der 33 Jahre alte Angeklagte erschien nicht zum angesetzten Verhandlungstermin.



Dem lettischen Staatsbürger wird vorgeworfen, am 15. Juni 2023 kurz vor 1 Uhr mit einem Opel Movano auf der B 27 in Höhe des Klärwerks bei Bebra frontal mit einem entgegenkommenden Ford kollidiert zu sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen sein. In dem Ford befanden sich vier Jugendliche und junge Erwachsene aus Alheim, Bebra und Rotenburg. Für einen 17-jährigen Rotenburger endete der Zusammenstoß tödlich. Der Jugendliche erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb noch an der Unfallstelle. Die drei weiteren Insassen im Alter von 15 bis 18 Jahren konnten das Fahrzeug selbstständig verlassen und wurden anschließend zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.

Sachverständiger sollte Unfallhergang erläutern

Für die Aufklärung des Unfallhergangs war seinerzeit ein Verkehrssachverständiger hinzugezogen worden. Dessen Erkenntnisse sollten nun im Rahmen des Prozesses vorgestellt werden. Dazu kam es jedoch nicht, da der Angeklagte nicht erschien.

Nach Angaben des Gerichts war die Ladung Ende März an die zuletzt bekannte Anschrift des Mannes in Koblenz verschickt worden. Ob ihn die Einladung tatsächlich erreicht hat, ist allerdings unklar. Selbst sein Verteidiger hatte nach eigenen Angaben zuletzt keinen Kontakt mehr zu seinem Mandanten.

Die Verhandlung musste deshalb verschoben werden. Nun steht zunächst die Frage im Raum, wo sich der Beschuldigte überhaupt aufhält. Das Gericht will prüfen lassen, ob der Mann noch an seiner gemeldeten Adresse in Koblenz wohnt. Sollte dies der Fall sein, könnte er zu einem neuen Verhandlungstermin durch die Polizei vorgeführt werden.

Angeklagter möglicherweise nicht mehr in Deutschland

Nach Einschätzung seines Verteidigers könnte sich der 33-Jährige allerdings gar nicht mehr in Deutschland befinden. Der Mann gehörte damals zu einem Bautrupp und könnte inzwischen ins Ausland zurückgekehrt sein.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten wiegen schwer. Nach den Ermittlungen soll er nach dem Unfall zunächst die Flucht ergriffen haben. Erst viele Stunden später konnten ihn die Ermittler ausfindig machen. Zudem besteht der Verdacht, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt erheblich alkoholisiert war. Die Ermittlungen ergaben einen mutmaßlichen Blutalkoholwert von rund 1,7 Promille.

Da der Aufenthaltsort des Beschuldigten derzeit unbekannt ist, beantragte die Staatsanwaltschaft noch während des geplatzten Verhandlungstages einen Haftbefehl. Für die Angehörigen des tödlich verunglückten Jugendlichen bedeutet dies vor allem eines: Sie müssen weiter auf eine gerichtliche Aufarbeitung des tragischen Unfalls warten. (Constantin von Butler) +++

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