Richter vor Gericht
Prozess wegen sexueller Nötigung einer Richterin auf Probe
Der Angeklagte mit seinen beiden Anwälten
Fotos: Laura Struppe
10.06.2026 / FULDA -
Ein Kasseler Richter in leitender Funktion als Angeklagter vor Gericht - in dieser außergewöhnlichen Konstellation begann am Landgericht Fulda am Dienstag ein Prozess wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung in Tateinheit mit Nötigung sowie tatmehrheitlich begangener sexueller Nötigung. Der 56-jährige Jurist, der im Gerichtsbezirk Kassel tätig ist, soll im Zeitraum zwischen September 2023 und Februar 2025 eine ihm Untergebene gegen deren Willen mehrfach an Brust und Po berührt haben. Die Richterin auf Probe fühlte sich dadurch belästigt und äußerte ihm gegenüber unmissverständlich, dass sie liiert und nicht an einer sexuellen Beziehung mit ihm interessiert sei.
Sie habe auch geäußert, dass sie ausschließlich ein rein dienstliches Verhältnis zu ihm haben wolle. Doch daraufhin soll der Jurist sie unter Druck gesetzt haben, indem er ihr drohte, für eine schlechte Beurteilung oder ihre Versetzung oder Entlassung sorgen zu können. Das habe die jetzt als Nebenklägerin vor dem Landgericht auftretende Frau sehr ernst genommen. Weil sie wegen eines pflegebedürftigen Vaters an ihren Wohnort gebunden war und eine Versetzung deshalb fürchtete, habe sie beschlossen, die Belästigungen durch ihren Vorgesetzten zu dulden und künftig passiv hinzunehmen. Erst im Februar 2025, als er ihr in seinem Dienstzimmer seine beiden Hände auf die Brüste gelegt habe, entschied sie sich, sich auf eine andere Stelle versetzen zu lassen, was im Mai 2025 tatsächlich passierte.
Die beiden Verteidiger des angeklagten Juristen stellten nach Verlesung der Anklage den Antrag, ein Eröffnungsstatement für ihren Mandanten vortragen zu dürfen. Das wurde von der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Fulda unter Vorsitz von Richter Dr. Jörg Weddig zunächst abgelehnt. Nach einem erneuten Hinweis der Anwälte darauf, dass die geladenen 23 Zeugen erwarten ließen, dass sich der Prozess längere Zeit hinziehen werde als geplant, wurde der Verlesung des Statements zugestimmt.
"Zwei innere Wahrheiten"
Zunächst betonte die Verteidigung, dass der Prozess erhebliche existenzielle Bedeutung für ihren Mandanten habe. Die in der Anklage erhobenen Vorwürfe seien nicht haltbar, das werde die Beweisaufnahme zeigen. "Gerichtstratsch hat Gerüchte erzeugt, die einseitige Ermittlungen verursacht und das Verfahren beeinflusst haben", so der Anwalt. Das so erzeugte Narrativ entspreche dem Klischee, nicht der Wahrheit. Er sprach dagegen von gegenseitigem Flirt zu Beginn und privater Annäherung. Ihrerseits habe es keine Zurückweisungen dieser Näherungsversuche gegeben. "Unser Mandant ging von einem entspannten Verhältnis aus und hat vom Unwohlsein der Frau nichts wahrgenommen", so der Anwalt. Sie habe sich nicht in dieser Weise geäußert.
"Wir haben es hier mit zwei inneren Wahrheiten zu tun, die nebeneinander stehen. Was hat sie gefühlt und was davon hat sie geäußert?" Das sei die Frage, die das Gericht zu klären habe. Ihr Mandant habe mit großer Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass er ihre Grenzen nicht erkannt habe, und bedauere ihren Schmerz. Der Verteidiger erklärte, die Nebenklägerin habe die Strafverfolgung abgelehnt und fühle sich als Spielball. Vom Verfahren, das eine Belastung für sie darstelle, versprechen sich die Anwälte ihren Worten nach, "dass die Wahrheit ans Licht kommt".
Für die Vernehmung der betroffenen Frau wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Prozess, der zunächst bis zum 25. Juni terminiert ist, wird am Freitag, den 12. Juni, um 9:30 Uhr fortgesetzt. (Carla Ihle-Becker)