Kunden sollen belangt werden
Bundesregierung plant härtere Maßnahmen gegen Menschenhandel
Symbolbild: Andreas Arnold/dpa
27.05.2026 / BERLIN -
Wer beim Billig-Nagelstudio oder auf dem Bau wegschaut, wenn Arbeitskräfte ausgebeutet werden, könnte das bald bereuen. Was das geplante Gesetz gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorsieht. Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können.
Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich an diesem Mittwoch das Kabinett befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.
Auch Kunden sollen belangt werden können
"Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Wer "moderne Sklaverei" ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.Vergehen der Opfer müssen nicht immer verfolgt werden
Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat. Voraussetzung für die Einstellung ist aber laut Entwurf, dass "nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist". Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können. (dpa) +++Foto: Michael Kappeler/dpa