Verwarnung und Geldstrafe

Tödlicher Unfall vor Gericht: Angeklagte übersieht Radfahrerin - 76-Jährige stirbt

Bei dem Unfall war eine 76 Jahre alte Radfahrerin aus Bebra ums Leben gekommen.
Archivfotos: O|N / Gerhard Manns

27.05.2026 / BAD HERSFELD - Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit - und ein Menschenleben war ausgelöscht. Vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld ist jetzt der tragische Verkehrsunfall verhandelt worden, bei dem im Sommer 2024 eine 76 Jahre alte Radfahrerin aus Bebra (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) ums Leben gekommen war. Für die angeklagte Autofahrerin endete der Prozess mit einer Verwarnung, einer vorbehaltenen Geldstrafe und einer Geldauflage.



Der Unfall hatte sich am 24. Juli 2024 gegen 9:58 Uhr auf dem Radweg entlang der Landesstraße zwischen Weiterode und Bebra ereignet. Die damals 65 Jahre alte Frau war als Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes unterwegs zu einem Patienten. Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit ein. Beim Rechtsabbiegen in Richtung Eisenacher Straße übersah sie jedoch eine entgegenkommende Radfahrerin.

"Folgenschweres Augenblicksversagen"

Es kam zur Kollision. Die 76-Jährige wurde gegen die Windschutzscheibe geschleudert und stürzte anschließend auf die Fahrbahn. Die Frau erlitt dabei schwerste Kopfverletzungen und starb wenige Stunden später im Klinikum Kassel.

Vor Gericht wurde deutlich, wie belastend die Folgen des Unfalls für alle Beteiligten bis heute sind. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem "folgenschweren Augenblicksversagen". Ein DEKRA-Sachverständiger hatte den Unfall rekonstruiert und kam zu dem Ergebnis, dass der Zusammenstoß durch eine Vollbremsung hätte verhindert werden können. Für die Radfahrerin selbst habe es praktisch keine Möglichkeit gegeben auszuweichen.

Angeklagte psychisch belastet

Im Prozess spielte auch die Aussage einer Zeugin eine Rolle, die direkt hinter dem Wagen der Angeklagten gefahren war. Sie hatte angegeben, die Radfahrerin habe sich nicht direkt auf dem Radweg befunden. Der Sachverständige widersprach jedoch und verwies auf die Spurenlage sowie die technischen Berechnungen, die keine anderen Schlüsse zuließen.

Das Gericht verwarnte die Angeklagte und belegte sie vorbehaltlich mit einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Zudem muss sie mehr als 1.500 Euro an die Straßenverkehrswacht zahlen. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Angeklagte, die nach dem Unfall psychisch stark belastet ist und inzwischen nicht mehr arbeitet, richtete am Ende des Verfahrens persönliche Worte an die Angehörigen der verstorbenen Radfahrerin. (Constantin von Butler) +++

X